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Kurtaxe immer rechtens????

 
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T.S.L
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 11:24    Titel: Kurtaxe immer rechtens???? Antworten mit Zitat

Ich hab da mal eine Frage.
Neulich war ich beruflich in Cuxhaven, zwischen 2 Terminen hatte ich ein wenig Zeit und wollte an den nur 5 Auto Min. entfernten Strand spazieren gehen. Dort wartete bereits am "Strandeingang" jemand der von mir eine Kurtaxe verlangte, ich erklärte dem Herrn das ich dort nur spazieren gehen wollte, aber er bestand auf die Kurtaxe.
Ist dies überhaupt rechtens? Ich bin doch gar kein Kurgast! Und steht das nicht in einem Widerspruch zu einem Recht das mir doch freien Zugang zu allen Öffentlichen Gewässern gewährt?
Für eine Antwort wäre ich wirklich dankbar!
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, freier Strand... wenn eine Gemeinde, eine Stadt bestimmte Abschnitte eines Strandes pflegt, säubert und instand hält, wird sie wohl dafür auch eine Art "Eintrittsgebühr" = Kurtaxe verlangen können.

Inwieweit dies gesetzlich gedeckt ist, entzieht sich meinem Wissen.

Gruß
Peter
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T.S.L
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Da magst du ja recht haben, aber soweit ich informiert bin gibt es keinen Abschnitt an dem die Kurtaxe nicht verlangt wird!
Außerdem stelle ich mir gerade vor das bei Leuten die kein Geld oder Sozialhilfe o.ä. haben, ja dann nicht mal einfach am Strand spazieren gehen können!
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

T.S.L hat folgendes geschrieben::
Da magst du ja recht haben, aber soweit ich informiert bin gibt es keinen Abschnitt an dem die Kurtaxe nicht verlangt wird!
Außerdem stelle ich mir gerade vor das bei Leuten die kein Geld oder Sozialhilfe o.ä. haben, ja dann nicht mal einfach am Strand spazieren gehen können!

Diese Zielgruppe wird aber auch die Fahrtkosten zum Strand bezahlen müssen.
Einwohner der Stadt sind von der Kurtaxe nicht betroffen.
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ist wohl eher eine Frage fürs Verwaltungsrecht - ich habe eine brauchbare Darstellung auf syltinfo.de gefunden:
Ralf Langmaack hat folgendes geschrieben::
Die Kurabgabe ist eine kommunale Abgabe mit einem beitragsähnlichen Charakter und ist zweckgebunden zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen. Zu solchen Einrichtungen zählen ... auch die Reinigung und Bewachung der Strände ...

Den kompletten Beitrag findet Ihr hier.
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T.S.L
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Einwohner der Stadt sind von der Kurtaxe nicht betroffen.

Ja,dies ist korrekt!! Aber nicht wenn sie den Kostenpflichtigen Strandabschnitt betreten wollen, da muß "Jeder" zahlen, ob Einwohner oder nicht!
Also in Zukunft: Nur noch gepflegte Strände und Sandstrände für die die es sich leisten können!!!!!????
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peterO
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

@T.S.L. Cuxhaven? Da kenne ich einStück wo mann für lau aufm Deich spazieren kann. Außerdem gibt es da noch die "Alte Liebe", na gut mitm Parken isses da schlecht und der Kaffee in dem Restaurant ohoh,
_________________
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