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Schonbetrag Sparbuch

 
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Giselher
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 3
Wohnort: 90556 Cadolzburg

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 20:51    Titel: Schonbetrag Sparbuch Antworten mit Zitat

Meine Eltern besitzen ein Sparbuch, in das sie beide eingezahlt haben, das aber auf den
Namen meines Vaters läuft. Der wurde jetzt zum Pflegefall und erhält einen Sozialhilfezuschuß. Nun befürchte ich (Sohn/Betreuer), daß das Sozialamt das über dem Schonbetrag liegende Geld abschöpfen will, wovon ja aber meinem Vater nur etwa die Hälfte zusteht. Kennt jemand die Rechtslage?
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 11:12    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

zum Nachlesen: http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/Lexikon/index.htm

Eheleute stehen füreinander ein, kurz gefasst: es muss gezahlt werden.

Gruss

Andreas
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Giselher
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 3
Wohnort: 90556 Cadolzburg

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Eheleute füreinander einstehen, dann heißt das doch im Umkehrschluß, daß ihr Vermögen auf beide aufgeteilt werden muß, so das jadem die Hälfte bleibt. Damit kämen sie aber unter die Grenze ,ab der sie zuzahlen müßten. Oder verstehe ich da was komplett falsch? Trotzdem erstmal vielen Dank. Ich werde nochmal drüber nachdenken:
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

Der Freibetrag für Vermögen laut SGB II §12 gilt ohnehin doppelt bei Ehepaaren (bzw. erwachsenen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft). Insofern ist es egal, ob die Frau 5.000 hat und der Mann 9.000 oder umgekehrt: Ihre gemeinsamen Freibeträge zählen, egal wer nun das Geld auf dem Konto hat.

Nur Kinder in der Bedarfsgemeinschaft werden einzeln gerechnet. Deren Freibeträge können nicht für die Eltern verwendet werden noch umgekehrt, zumindest, was die Punkte 1 und 3 in Absatz 2 anbelangt.
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Giselher
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 3
Wohnort: 90556 Cadolzburg

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die ausführliche Antwort. Jetzt weiß ich bescheid

Herr Bert
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