Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.06.05, 16:18 Titel: Vermieter verlangt Wiederherstellung des alten Zustands
folgende Situation:
Mieter A ist vor 5 Jahren in eine Wohnung gezogen, die vom Vermieter B renoviert worden war (offiziell "Ersteinzug nach Sanierung").
Da der Holz-Dielenboden in sehr schlechtem Zustand (keine gerade Flächen) war, verlegte A in 2 Räumen Bodenplatten und Teppichboden - mit dem mündlichen Einverständnis des Vermieters B.
Wegen der neuen Bodenhöhe mussten die Türen abgehobelt werden. B bot damals an, die Türen in seiner Werkstatt zu kürzen. Da B dann doch keine Zeit dazu fand, lieh er dem Mieter und seiner Lebensgefährtin eine Hobelmaschine, um die Türen in Eigenleistung anzugleichen.
Nun zieht A aus, und B verlangt unbegreiflicherweise, dass die Bodenplatten entfernt, und die (schlecht lackierten, alten Holz-)Türen in ihren alten Zustand zurückversetzt werden.
Nun die Frage: hat Vermieter B das Recht, auf das "Verlängern" der Türen zu bestehen?
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen
Mieter A muß die Zustimmung des Vermieters beweisen können, ansonsten siehts mau aus.
Auch wenn der Vermieter seine Zustimmung zu Mietereinbauten gegeben haben sollte ist damit noch kein Verzicht auf den Rückbauanspruch verbunden. Der Mieter wird also vermutlich nicht die Zustimmung des Vermieters beweisen müssen, sondern den Verzicht des Vermieters auf seinen Rückbauanspruch.
Wer fremdes Eigentum umbaut hat grundsätzlich zum Ende des Mietverhältnisses den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.