Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wer darf bestimmern, wer in die Wohnung kommt??
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wer darf bestimmern, wer in die Wohnung kommt??

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
so_go
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 19:52    Titel: Wer darf bestimmern, wer in die Wohnung kommt?? Antworten mit Zitat

Habe mich vor kurzem von meinem Partner getrennt und wohne noch (bereits gekündigt...) mit ihm in der gemeinsamer Wohnung.
Nun verreist er und "verbietet" mir, meinen neuen Freund in die Wohnung zu lassen.Er sagt: "Wirst schon sehen, was dann passiert.."

Darf er das?

p.s. wir stehen BEIDE im Mietvertrag
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, dürfen darf der nicht.
Menschlich kann ich ihn aber verstehen, denn sowas ist wirklich geschmacklos.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
so_go
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Menschlichen kannst Du, liebe Yvonne, die Du die Situation nicht gut genug kennst, gar nichts sagen.

Dies ist ein RECHTS-Forum und nichts anderes interessiert mich hier!

Kann sich jemand sinnvoll zu meiner Frage äußern??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

so_go hat folgendes geschrieben::
Dies ist ein RECHTS-Forum und nichts anderes interessiert mich hier!


Mit den Augen rollen

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3601 ("Wichtig: Bitte unbedingt vor Schreiben oder Antworten lesen!") Mit den Augen rollen
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
oklaf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 286
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Typ eh weg ist dann gibt es doch gar kein Problem, oder??? Frage
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Hensl



Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 509

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

ab zum anwalt - die haben auch eine existensberechtigung.

evtl. den jetzigen freund auch rauswerfen, und den anwalt einziehen lassen - da haste dann dein pers. rechtsforum
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
oklaf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 286
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre dann aber wirklich geschmacklos.... Lachen Lachen Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 07:02    Titel: Antworten mit Zitat

so_go hat folgendes geschrieben::
Zum Menschlichen kannst Du, liebe Yvonne, die Du die Situation nicht gut genug kennst, gar nichts sagen.

Dies ist ein RECHTS-Forum und nichts anderes interessiert mich hier!

Kann sich jemand sinnvoll zu meiner Frage äußern??



In Foren dürfen auch Meinungen vertreten werden. Für spezielle Rechtsfragen gibt es Anwälte. Glaube kaum das hier noch was Sinnvolles kommt. Wie man in den Wald reinruft ...... Weinen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Markus F.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

"Verbieten " kann man es natürlich nicht. Entweder binich Mieter einer Wohnung oder nicht.

was die "Meinung angeht: Wäre, wie im geschilderten Fall, einer der beiden Mieter lediglich verreist (es ist also damit zu rechnen, dass der Verreiste wiederkommt um dort auch noch zu wohnen bis zur (hoffentlich fristgerechten Winken ) Wohnungsübergabe , so ist das für krass, in dieser Zeit einen etwaigen "Nachfolger" in diesem Zeitraum dort zu beherbergen - ist aber sicher abhängig von der Geamtsituation.

Wäre einer der beiden Mieter jedoch definitiv ausgezogen, nun, dann sollte er sich auch über die Konsequenzen seines Handelns im Klaren sein.
Man kann schlecht etwas "verlassen" und dann auch noch Ansprüche stellen. Es sei denn, der "Ausgezogene" zahlt die Wohnung noch. Aber in dem Fall wäre eine Andersregelung der "Restbewohnung" sicherlich sinnvoller.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.