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Gibt es eine Schlichtungsstelle an die man sich wenden kann, wenn man der Ansicht ist das die Grundlage der Berechnung einer Erstberatung falsch ist bzw. die Rechnung erhöht ist?
(Nordrhein Westf.)
wäre schön wenn mir eine genannt wird bzw. das Procedere
Am 01.07.2004 ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft getreten, welches vollständig neu gegliedert ist und die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ablöst.
Nach wie vor erfolgt die Berechnung der Gebühren auf der Grundlage des sog. Streitwertes.
Findet nur eine einmalige Beratung ohne weitergehendes Tätigwerden des Rechtsanwaltes statt, so spricht man von der sogenannten Erstberatung. Die Gebühr für eine Erstberatung darf nicht höher als € 190,00 netto liegen und gilt nur noch für Verbraucher. Diese wurde gegenüber der bis zum 30. Juni 2004 geltenden BRAGO um € 10,00 angehoben.
Wenn man der Ansicht ist, die Anwaltsrechnung sei zu hoch, bietet sich folgendes Vorgehen an:
1. Gespräch mit dem Anwalt, er möge die Grundlage seiner Berechnung erklären, damit man diese nachvollziehen kann.
2. Kommt es aus gleichwelchen Gründen hierzu nicht, oder ist man auch nach dem Gespräch noch der Ansicht, das sei alles viel zu teuer, kann man sich an die zuständige Anwaltskammer wenden.
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