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Miteigentümer und Mieter zugleich?

 
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warmelimo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.12.2004
Beiträge: 51
Wohnort: fehmarn

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 17:51    Titel: Miteigentümer und Mieter zugleich? Antworten mit Zitat

Wie verhält es sich, wenn jemand ein Haus bewohnt, einen niedrigen Mietzins im Mietvertrag hat (Haus des Vaters) und dann nach dem Ableben des Vaters mit seinen Geschwistern zu gleichen Teilen dieses Haus erbt.
Gilt für ihn dieser Mietvertrag dann weiter, oder ist er auf jeden Fall gezwungen an die anderen Miterben eine Ausgleichzahlung in Höhe der ortsüblichen Miete zu zahlen?
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin mir mit dem folgenden nicht ganz sicher, aber ich poste es mal trotzdem:

Das ist eine äußert blöde Situation. Der Mietvertrag gilt weiter, selbst für eine Erhöhung des Mietzinses müsste sich die Erbengemeinschaft einig sein. (Da ist wohl der 'Mieter' dagegen.) Das einzige, wofür sich die Erbengemeinschaft nicht einig sein muss, ist die Teilungsversteigerung Geschockt. Das, denke ich, ist die einzige Alternative dazu, den 'Mieter' weiter in seiner Wohnung leben zu lassen. Man kann ihm das natürlich auch 'androhen', sollte er nicht kooperieren, vielleicht ergibt sich dann eine andere Lösung. Durch den bestehenden Mietvertrag ist das Haus natürlich deutlich weniger wert, wenn man das Haus selbst ersteigert, hat man wieder das Problem, wie man den Mieter rauskriegt. Und eine Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist um max. 20% pro 3 Jahre zulässig.
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An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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warmelimo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.12.2004
Beiträge: 51
Wohnort: fehmarn

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Das würde ja heißen,
man kann nur mit seiner und der Zustimmung der anderen Erben die Miete erhöhen?
Das ist doch eigentlich schwachsinnig.
Er wird doch niemals einer Erhöhung der eigenen Miete zustimmen.
Das heißt, für einen solchen Fall kann die Miete niemals erhöht werden?
Wenn das so ist, dann ist da wohl irgendwas vergessen worden in der Gesetzgebung.
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Mieter einer Mieterhöhung (anzunehmen) nicht zustimmt, käme meiner Ansicht zur Teilungsversteigerung. Vielleicht stimmt da der Mieter dann doch eher einem Mieterhöhungsverlangen zu?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Spätestens nach der Zwangsversteigerung wird es dann eine Mieterhöhung geben, wenn nicht sogar die Kündigung für den Mieter.
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

@warmelino: Nein, hier ist nichts vergessen worden in der Gesetzgebung. Bei Teileigentum müssen sich die Teileigentümer eben einig sein...
_________________
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