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Verfasst am: 03.10.04, 00:59 Titel: Wer darf Rechtsberatung durchführen?
Ich habe mal in einem Forum über Bafög rumgestöbert. Dort ist mir aufgefallen, daß speziell zum Thema Vermögen und Unterhaltsrecht konkrete Fragen beantwortet wurden. Das besondere daran; es wurde nur Aufgrund von Gesetzeskenntnissen diese Fragen beantwortet. Es hört sich wirklich so an, als wenn ein Anwalt diese Fragen beantwortet. Aber trotzdem war es ein Laie, der sich nur zum Spaß mit Gestzen beschäftigt. Ist dies eigentlich erlaubt. Zumal die Antworten teilweise doch sehr fragwürdig waren.
Verfasst am: 08.10.04, 22:29 Titel: Re: Wer darf Rechtsberatung durchführen?
Wenn es ein fachlich vorgebildeter Laie ist (ass.iur. ohne Anwaltszulassung), kann das erlaubt sein. Wenn es sich mehr um eine Meinungsäußerung als die Beratung in konkreten Rechtsangelegenheiten handelt, kann es auch erlaubt sein.
Wenn konkreter Rechtsrat eingeholt und vom Laien erteilt wird, ist die Grenze des im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes erlaubten aber m.E. schon überschritten.
Verfasst am: 08.10.04, 22:36 Titel: Re: Wer darf Rechtsberatung durchführen?
Jetzt kann man sich die Frage stellen, wie sieht es aus, wenn sich Mitglieder einer Körperschaft (z.B. verfasster Studentschaft an Hochschulen) gegenseitig beraten oder ein entsprechendes Organ (AStA, Studentenrat) jemanden beschäftigt/anstellt (z.B. Jurastudenten als stud. Kraft, Rechtsanwalt, Hochschullehrer, wiss. Mitarbeiter), der Beratungen durchführt.
Verfasst am: 11.10.04, 19:57 Titel: Re: Wer darf Rechtsberatung durchführen?
crueger hat folgendes geschrieben::
Jetzt kann man sich die Frage stellen, wie sieht es aus, wenn sich Mitglieder einer Körperschaft (z.B. verfasster Studentschaft an Hochschulen) gegenseitig beraten oder ein entsprechendes Organ (AStA, Studentenrat) jemanden beschäftigt/anstellt (z.B. Jurastudenten als stud. Kraft, Rechtsanwalt, Hochschullehrer, wiss. Mitarbeiter), der Beratungen durchführt.
Die verfaßte Studentenschaft ist vielleicht eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (je nach Bundesland) oder eine berufsständische oder ähnliche Vereinigung, in beiden Fällen gelten Ausnahmen nach dem RBerG. Auf diesen Grundlagen führen z.B. auch Handwerkskammern, Gewerkschaften und andere Institutionen Rechtsberatung durch.
Verfasst am: 13.10.04, 15:21 Titel: Re: Wer darf Rechtsberatung durchführen?
Zitat:
Meinungsäußerung
Als Meinungsäußerung ist jeder Rat erlaubt (von einem Laien), jetzt habe ich gelesen, dass man zur Absicherung man aber immer dabei schreiben sollte :
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