Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Auszahlung einer Direktversicherung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Auszahlung einer Direktversicherung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Hellebard
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 12:48    Titel: Auszahlung einer Direktversicherung Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 1992 zahlte ich (durch Gehaltsumwandlung) sowie mein Arbeitgeber in eine Direktversicherung ein. Da seit dem 01.01.02 durch Neuregelung des Altervermögensgesetzes die Rückzahlung steuerfrei ist haben dieses mittlerweile mehrere meiner Arbeitskollegen genutzt.

Da ich seit dem 01.01.05 selbstständig bin und das Geld sehr gut gebrauchen kann, haben ich und mein ehemaliger Arbeitgeber gemeinsam diese Lebensversicherung jetzt gekündigt.

Die Versicherungsgesellschaft teilt jetzt mit, dass durch mein Ausscheiden eine Kündigung der Versicherung nicht möglich ist und somit die Auszahlung erst bei Erreichen des Rentenalters möglich ist.

Ich das rechens bzw. nachvollziehbar ??

Wenn ja, gibt es Möglichkeiten dieses zu umgehen ??

z.B. Versicherungsvertrag auf ehemaligen AG übertragen, dieser lässt auszahlen und leitet an mich weiter, etc. etc.

Vielen Dank im vorraus.
Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jürgen,

bei Direktversicherungen ist die Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr ausgeschlossen. Die Verträge dürfen auch nicht verpfändet oder beliehen werden.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hellebard
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli,

mehrere Mitarbeiter haben sich den Rückkaufswert auszahlen lassen !

Laut Information der Versicherung ist dieses seit dem 01.01.02
(Neugregelung Altersvermögensgesetz) möglich.

Nur in meinem Fall weigert sich die Versicherung.

Gruss
Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hellebard hat folgendes geschrieben::
Nur in meinem Fall weigert sich die Versicherung.

Wie begründet die Versicherung ihre Weigerung denn?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hellebard
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

laut erneuter Rückfrage beim ehemaligen Arbeitgeber haben sich jetzt aktuell wieder zwei Mitarbeiter den Rückkaufswert auszahlen lassen.

Die Versicherung hat mit mitgeteilt das eine Kündigung und Rückzahlung zur Zeit meiner Beschäftigung, also bis 31.12.04 auch möglich gewesen wäre. Allerdings durch mein Ausscheiden aus dem Unternehmen kann die Versicherung nur auf mir übertragen und beitragsfrei bis zum Rentenalter gestellt werden.

Ich kann das nicht so ganz nachvollziehen.......

Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tweety1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jürgen,

was genau im Fall deinr Kollegen passiert ist, kann ich nicht sagen.

Bei der betrieblichen Altersversorgung gibt es sog. unverfallbare Anwartschaften. Das heíßt soviel wie, ein Arbeitnehmer hat auf Grund bestimmter Voraussetzungen einen unverfallbaren Anspruch auf betriebliche Altersversorgung gewonnen.

Seit 2002 ist es, dass jeder sofort unverfallbare Anwartschaften hat, wenn die Beiträge zur Direktversicherung durch Entgeltumwandlung finanziert wurden. Der Gesetzgeber hat dem Areitnehmer damit etwas Gutes tun wollen, in dem er gesagt hat:wenn du selber bezahlt hast, hast du auch direkten Anspruch auf die Versicherungsleistung.

Wurden die Beiträge bei einer Direktversicherung ab 2002 bezahlt, erwirbt der Arbeitnehmer einen unverfallbaren Anspruch erst dann, wenn die Police 5 Jahre bestanden hat und der Arbeitnehemr das 30. Lebensjahr vollendet hat.

Wenn aber unverfallbare Anwartschaften bestehen, darf der Rückkaufswert der Police nicht ausgezahlt werden. Dies ist im § 2 BetrAVG geregelt. Der Gesetzgeber hat hier eine Schutzvorschrift entwickelt und gesagt: Der Arbeitnehmer hat einen unverfallbaren Anspruch auf betriebliche Altersversorgung erworben, diese soll er auch nicht vor dem 60. Lebensjahr anrühren.


VOR 2002:

erwarb der Arbeitnehmer unverfallbare Anwartschaften, egal ob Arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanziert nur unter folgenden Voraussetzungen:

Entweder hat der Arbeitnehmer das 35. Lebensjahr vollendet und die Police mindestens 10 Jahre bestanden

ODER er hat das 35. Lebensjahr vollendet, das Arbeitsverhältnis hat 12 Jahre bestanden und die Police 3 Jahre.

Dann hat der Arbeiitnehmer unverafllbare Anwartschaften und kann die Police wieder nicht kündigen gem. BetrAVG.

Ich kann mir das bei deinen Kollegen lediglich so erklären, dass die Versicherung vor 2002 bestand, durch Entgeltumwandlung finanziert wurde aber die Voraussetzungen für unverfallbare Anwartschaften noch nicht gegeben sind.

Du scheinst ja 12 Jahre bei der Firma tätig gewesen zu sein. In wie weit die anderen Voraussetzungen auf dich zutreffen, weißt du ja und kannst dir überlegen ob du unverafallbare Anwartschaften hast.

Ein Arbeitsrechtler kann dir das aber genauer erklären und mein Posting dient nur zur Info und ersetzt NICHT eine Rechtsberatung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.