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Verfasst am: 21.06.05, 18:28 Titel: Neue Wohngemeinschaft - Kaution
Hallo zusammen,
1. angenommen Person X möchte in eine neue Stadt ziehen und hat sich dort auch schon nach Wohnungen umgeschaut und eine Wohngemeinschaft gefunden, die bereits von 3 Mietern bewohnt wird. Mieter A möchte nun ausziehen und sein Zimmer an Person X übergeben. Nun möchte Mieter A von Person X eine Kaution von 2,5 MM ausgezahlt bekommen, da Mieter A dieses auch mit dem vorherigen Mieter des Zimmers so handhaben musste. Ist es jetzt rechtens, dass der Vermieter bei der ganzen Sache aussen vor gelassen wird? Normalerweise gibt man eine Kaution dem Mieter und erhält sie bei Kündigung der Wohnung (Zimmer) vom Vermieter wieder zurück.
2. Ist es nicht cleverer, wenn einer der 3 Mieter als Hauptmieter fungiert und ggf. einem der beiden anderen Mieter somit bei Vertragsbruch (z.B. Nichtzahlung der Miete) kündigen kann und nicht solidarisch für diesen aufkommen muss. Und kann man überhaupt einen schon bestehenden Vertrag (Person X würde einen Nachtrag unterschreiben - als 3.Hauptmieter) vom Vermieter dementsprechend umändern lassen?
1. Richtig die Kaution wird an den letzten Mieter ausgezahlt, dieser müsste dann die Kaution ja an den aller ersten Mieter auszahlen da er ja eingezahlt hat. Was vermutlich mangels Adresse usw. schwierig werden könnte. Daher ist es doch besser wenn die Kaution zwar beim VM ist aber die Anteile der ausziehenden Mieter durch den Nachmieter an den Mieter ausbezahlt werden. Sollte das Mietverhältnis insgesamt beendet werden erhält dann der Nachmieter seinen Anteil aus dem Teil der Kaution wieder.
2. Für den Mieter ist es clever richtig, für den VM ein Schuss in den Ofen. Denn so hat der VM 3 Leute an die er sich halten kann wenn die Miete nicht gezahlt wird und wenn nur einer im Mietvertrag steht dann kann er sich nur an den einen halten.
Der Vertrag kann um einen dritten Hauptmieter erweitert werden wenn alle Vertragsparteien einverstanden sind.
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