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Verfasst am: 02.05.05, 05:52 Titel: Heizkosten bei Heizungsschaden
Betrifft Heizungsschaden! Z.B. eine Heizschleife der Fußbodenheizung hat sich nicht abgeschalten und läuft dauerhaft. Dies wird erst nach geraumer Zeit auf Grund der nahenden wärmeren Jahreszeit vom Mieter entdeckt! An Hand des überdurchschnittlich hohen Verbrauches (Wärmezähler) im Vergleich zu den vergangenen Jahren vermutet der Mieter, daß die Störung schon länger vorlag. Allerdings handelte es sich auch um eine Störung, die sich nur auf seinen Wohnungsbereich erstreckte, also vom Vermieter nicht zu erkennen war.
Nun zur eigentlichen Frage: Wer übernimmt die Kosten für den Mehrverbrauch der Heizung ?
Wer ist für die regelmässige Wartung verantwortlich ? und: hätte dieser Schaden bei der normalen Wartung festgestellt werden müssen?
Grundsätzlich kann der Mieter wohl kaum verlangen, dass der Vermieter die Mehrkosten übernimmt. Ist also keine Frage des Mietrechts, sondern Schadenersatz nach § 823 BGB. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Der VM hat nämlich Anspruch auf die verauslagten Heizkosten.
Du hast Anspruch auf Schadensersatz. Aber nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des VM. Und die sehe ich hier nicht. Eine Pflicht, die Heizspulen regelmäßig zu warten, gibt es nicht. Denn eine "Wartung" ist ja bei den eingelassenen Spulen gar nicht möglich.
Erst ab dem Zeitpunkt, wo der VM vom M informiert wurde, können die Kosten zurückgefordert werden.
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