Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vandalismus in der Tiefgarage
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vandalismus in der Tiefgarage

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
gila
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 19:53    Titel: Vandalismus in der Tiefgarage Antworten mit Zitat

Der Fall:
Ich bin Mieterin und wohne in einem größeren Hausblock. Zur Wohnung habe ich
einen Garagenplatz in der Tiefgarage angemietet. Nun ist mein Auto zerkratzt
worden. Dieses ist nicht der erste Fall, sondern ich bin mittlerweile schon die 4.
Betroffene. Verdachtsmomente gibt es schon, doch konnte nie einem etwas
nachgewiesen werden. Das Erstaunliche daran ist, daß stets die Fahrzeuge
auf einigen wenigen benachbarten Stellplätzen beschädigt wurden. Es betrifft
auch eigenartiger Weise immer die Mieter oder Eigentümer aus unserem Haus
(6 Parteien, davon 4 betroffen!!). Der Vandalismus läuft schon über 2 Jahre.
Frage:
Kann man die Verwaltung bzw. Eigentümergemeinschaft dafür haftbar machen?
Angeblich sollte eine Videokamera in der Tiefgarage installiert werden, doch
unternommen wurde nichts. Begründung: Es gäbe rechtliche Hinderungsgründe.
Ich habe Anzeige erstattet und auch die Verwaltung darüber informiert.
Ich möchte gerne meinen Schaden bezahlt haben, welche Chance habe ich?
Danke fürs Interesse und freue mich auf eine Antwort
*Gila*
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Vom VM oder Eigentümergemeinschaft werden Sie nicht bekommen da diese für den Schaden nicht verantwortlich sind, den Schaden bekommen Sie vom Verursacher ersetzt. Wenn dieser jemals ermittelt wird.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 19:57    Titel: Re: Vandalismus in der Tiefgarage Antworten mit Zitat

gila hat folgendes geschrieben::
Kann man die Verwaltung bzw. Eigentümergemeinschaft dafür haftbar machen?

Nein.

gila hat folgendes geschrieben::
Ich möchte gerne meinen Schaden bezahlt haben, welche Chance habe ich?

Nur eine: Eine Vollkaskoversicherung gegen Vandalismusschäden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Vandalismus ist von der Vollkasko häufig ausgenommen.

Ggf. sagt der Mietvertrag etwas über Haftung aus. In Restaurants stehen nicht umsonst immer Schilder "Für Garderobe wird keine Haftung übernommen".

Evtl. macht man Ihnen zum Vorwurf, dass Sie dort trotz Wissen um den Vandalismus noch geparkt haben.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gila
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Smilie ein herzliches dankeschön für die Antworten
*Gila*
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde bei der Eigentümergemeinschaft nochmals auf die Videoüberwachung drängen. Rechtliche Hinderungsgründe sehe ich eigentlich nicht. Es handelt sich um ein Privatgelände. Wenn man evtl. entsprechende Warnschilder bzgl. der Videoüberwachung ausstellt dürfte eine solche Anlage kein Problem sein. V.a. aufgrund der geschehenen Straftaten.

Gruß
mc
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.