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Dringend!!Vermieter tritt vom Vertrag zurück

 
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Samo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.04.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 12:35    Titel: Dringend!!Vermieter tritt vom Vertrag zurück Antworten mit Zitat

Am Mittwoch wurde Mietvertrag unterschrieben mit Beginn 01.07.Mit VM war ausgemacht,dass heute der Einzug stattfindet.Möbel schon abgebaut,Lkw schon teilweise eingeräumt.Gerade ruft Vermieter an und sagt er tritt vom Mietvertrag zurück. Ist es denn die Möglichkeit??
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter kann nicht so ohne weiteres von einem geschlossenen Mietvertrag zurücktreten, schon gar nicht telefonisch.
Er könnte den Mietvertrag allenfalls ordentlich und fristgerecht kündigen, wenn er einen entsprechenden Kündigungsgrund hat.
Mit welcher Begründung möchte Ihr Vermieter denn von dem Mietvertrag zurücktreten?
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Spezi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Rücktritt gibt es nicht, aber man kann einen Vertrag anfechten.
Gründe siehe BGB §§ 116 - 130 .
Spezi
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Samo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.04.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Der Vermieter kann nicht so ohne weiteres von einem geschlossenen Mietvertrag zurücktreten, schon gar nicht telefonisch.
Er könnte den Mietvertrag allenfalls ordentlich und fristgerecht kündigen, wenn er einen entsprechenden Kündigungsgrund hat.
Mit welcher Begründung möchte Ihr Vermieter denn von dem Mietvertrag zurücktreten?



Plötzlich fällt ihm ein,dass er das Haus verkaufen möchte.
Kaution wurde auch schon zur Hälfte hinterlegt,ohne einen Schlüssel bekommen zu haben
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann er ja gerne tun, aber das ist kein Kündigungsgrund. Die Kündigung muss eh schriftlich erfolgen, telefonisch zählt schonmal gar nicht. Also einfach den VM erklären das wenn man nicht am 1.7 in das Haus kann, das er die Kosten für Einlagerung der Möbel und Hotelkosten übernehmen muss bzw. darauf hin verklagt wird.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Samo hat folgendes geschrieben::
Plötzlich fällt ihm ein,dass er das Haus verkaufen möchte.

Das ist kein Grund, den Mietvertrag anzufechten.
Er wird das Haus also mit Ihnen als Mieter verkaufen müssen.

Sollte Ihr Vermieter vertragsbrüchig werden, Sie also nicht einziehen lassen, macht er sich Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig, zum Beispiel:
- evtl. Mehrkosten (höhere Miete) für eine vergleichbare Wohnung
- evtl. Maklerkosten
- Speditionskosten (Umzug und Kosten für die Einlagerung Ihres Hausrates)
- Hotelkosten für die Übergangszeit

Aus diesem Grund auf keinen Fall vom Vermieter irgendwie "überrumpeln" lassen mit irgendeiner Vereinbarung/Zustimmung.
Besser: Sofort rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Dokumentieren Sie den geplante Vertragsbruch Ihres Vermieters am besten irgendwie. (Gibt es Zeugen? Können Sie sich das vom Vermieter schriftlich geben lassen?)

Wenn Sie anstelle der vorgenannten Schadensersatzansprüche lieber pünktlich einziehen wollen, reicht die Zeit auch noch für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung (dazu müssen Sie gleich am Montagmorgen zum Anwalt). Dann können Sie am Freitag notfalls mit Hilfe des Gerichtsvollziehers und der Polizei einziehen und der Vermieter zahlt die Zeche ... Mr. Green
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Samo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.04.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Dokumentieren Sie den geplante Vertragsbruch Ihres Vermieters am besten irgendwie. (Gibt es Zeugen? Können Sie sich das vom Vermieter schriftlich geben lassen?)

Wenn Sie anstelle der vorgenannten Schadensersatzansprüche lieber pünktlich einziehen wollen, reicht die Zeit auch noch für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung (dazu müssen Sie gleich am Montagmorgen zum Anwalt). Dann können Sie am Freitag notfalls mit Hilfe des Gerichtsvollziehers und der Polizei einziehen ... Mr. Green




Telefonisch hat er das Angebot gemacht einen unbefristeten Mietvertrag und einen Zeimietvertrag von einem Jahr umzuwandeln.Müssen wir das akzeptieren?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Samo hat folgendes geschrieben::
Telefonisch hat er das Angebot gemacht einen unbefristeten Mietvertrag und einen Zeimietvertrag von einem Jahr umzuwandeln.Müssen wir das akzeptieren?

Nein, wie schon zuvor geschrieben:
Auf gar keinen Fall vom Vermieter in irgendeiner Weise "überrumpeln" lassen und irgendeine abweichende Vereinbarung/Zustimmung unterschreiben, sonst kann Ihnen der Rechtsanwalt am Montag auch nicht mehr helfen!
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 14:59    Titel: Falsche Auskunft in der Selbstauskunft? Antworten mit Zitat

Wenn Mieter bei Mieterselbstauskunft falsche Angaben zu seinem Einkommen bzw. Vermögensverhältnisse macht, z.B. EV verschweigt, und sich so den Mietvertrag erschlichen hat, dann (aber nur dann) kann der Vermieter schon aussteigen aus dem Vertrag. Wenn zu erwarten ist, daß der Mieter nicht zahlt, wenn der begründete Verdacht auf Mietnomadentum vorliegt, dann kann sich der Vm weigern, die Wohnung zu übergeben.
MfG
Lucky
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