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Ich hab durch meinen Vermieter einen (meiner Meinung nach unberechtigten) Mahnbescheid bzgl. meiner Nebenkostenabrechnung erhalten. Daraufhin bin ich zu einem Anwalt und habe Widerspruch eingelegt. Die Anwältin meines Vermieters schrieb daraufhin meinen Anwalt an und schlug vor, dass man sich jetzt doch besser außergerichtlich einigen soll. Wir haben daraufhin geschrieben, dass wir das nicht möchten, da die Nebenkostenregelung nun einmal auch für die Zukunft richtig (und rechtlich) geklärt werden soll.
Mein Anwalt hat mir vor ca. drei Monaten eine Zwischenabrechnung in Höhe von ca. 45 Euro zugestellt, die alle bisher entstandenen Kosten seinerseits deckt und die ich auch bezahlt habe.
Mein Vermieter hat sich bis jetzt (seit meinem Widerspruch ist ca. ein halbes Jahr vergangen) nicht mehr zu der Sache geäußert.
Nun meine Frage: Ist es OK, das jemand einen Mahnbescheid los lässt und wenn es ernster wird dann einfach nichts mehr macht? Bleibe ich auf meinen Kosten sitzen, oder ist sein Nicht-Reagieren als Eingeständnis zu werten? Muss er dann meine Anwaltskosten übernehmen? Wann gilt das Mahnverfahren offiziell als eingestellt? Gibt es Fristen, in denen eine Reaktion erfolgt sein muss?
Wäre super, wenn mir jemand helfen kann. Der Hauptpunkt ist jedoch das mit den Kosten.
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