Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 29.06.05, 09:13 Titel: Unfallgutachten bei Finanzierung?
Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
Vor knapp zwei Wochen habe ich mir einen Gebrauchtwagen gekauft (BJ '00).
Ich hatte den Wagen keine drei Tage gefahren, als mir auf einem Parkplatz jemand in die Seite gedonnert war.
Nunja klarer Fall, die Schuldfrage lag nicht bei mir der andere sah alles ein und wir füllten die nötigen Formulare aus und bestätigten beide den Unfall bei der Versicherung des Verursachers.
Da mein Wagen ziehmlich ramponiert war, beauftragte ich einen Gutachter zur feststellung der Schadenshöhe, Ergebniss, knapp über 2.500€.
Das Gutachten wurde eingeschickt und es fehlte nur noch das Freigabeschreiben meiner Finanzierungsbank (Renault-Bank).
und jetzt kommt der Knackpunkt... die Bank gibt nur eine Freigabe für eine Werkstatt Reparaturrechnung raus.
D.h. ich bleibe auf dem Gutachten sitzen oder auch nicht?
Habe ich keine Chance auf Gutachterebene abzurechnen weil ich den Wagen finanziert habe?
die bank wird i.d.r nur einer fachmännischen reparatur zustimmen, und selbst bei (theoretischer) abrechnung nach gutachten wird sich die bank das geld von der versicherung auszahlen lassen, um damit die finanzierung (zum teil) zu tilgen...sie müssen dann entsprechend weniger raten zahlen...
letztendlich müssen sie die sache mit der bank absprechen, aber in aller regel werden sie kein geld sehen.
sie können die kosten für das gutachten bei der gegenerischen versicherung zurückfordern. darüberhinaus können sie noch nutzungsausfall und kostenpauschale (20-30 €) verlangen... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Verfasst am: 29.06.05, 10:31 Titel: Re: Unfallgutachten bei Finanzierung?
A.Goebel hat folgendes geschrieben::
Hätte ich die möglichkeit den Wagen abzulösen und dann auf das Gutachten
zu bestehen?
Wenn Sondertilgung im Kreditvertrag als möglich vereinbart wurde, dann können Sie den Wagen vor Reparatur ablösen und alles weitere selbst entscheiden.
Solange der Kredit für das Fahrzeug nicht getilgt ist, dient das Fahrzeug als Sicherheit. Deshalb hat die Bank ein Interesse an einer fachgerechten Reparatur durch eine Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers.
Leider habe ich in meinem Eifer den Wagen noch am gleichen Tag wie der
Gutachter vor Ort war den Wagen reparieren lassen (natürlich in einer Fachwerkstatt, was für die Renault-Bank auch in Ordnung gehen würde).
Also habe ich jetzt ein Gutachten was mir nichts nützt weil der Wagen noch der Bank gehört und einen reparierten Wagen.
Das Gutachten ist natürlich höher ausgefallen(Wertverlust, Nutzungsausfall)
Bleibt mir also nur der Weg die Werkstattrechnung einzureichen.
Meine Bank hat vorgeschlagen das ich den Gutachter beauftrage die Reparatur des Wagens festzustellen und dieses schreiben an sie schicken lassen.
Nach Eingang der Bestätigung stellte die Bank eine Freigabe zur Regulierung des Schadens auf Gutachterbasis aus und schickte es an die Versicherung des Verursachers.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.