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Eilt Anwaltskosten zu Hoch wer weiss mehr ?

 
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Mallorca
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.03.2005
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 10:49    Titel: Eilt Anwaltskosten zu Hoch wer weiss mehr ? Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen,

wir haben bei einem Rechtsstreit PKW Unfall einen Vergleich mit dem Beklagten abgeschlossen. Ich habe mir eine Anwältin genommen. Der Gegenstreitswert lag bei 4849 Euro. Wir haben uns auf einen Betrag von 1213 Euro geeinigt. Meine RA hat bisher nicht sehr viel getan hierfür. Eine Rechnung über 480 Euro haben wir erst bezahlt nun folgt eine Schussrechnung mit 780 euro. Ich kann es nicht nachvollziehen warum die Anwaltskosten zu hoch liegen. Kann mir einer sagen wie genau das berechnet wird? Welche Grundlagen werden hier angewendet ? Kann ich irgendwo was nachlesen sprich irgendeine Internetseite? wer kann uns helfen ? Bitte um nähere Informationen.
Meines erachtens ist die Arbeit der RAein mit Zahlung von 480 Euro bei weitem bezahlt. Nun noch die Schlussrechnung.
Danke für jeden Rat
MA
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 12:10    Titel: Kommt drauf an.... Antworten mit Zitat

Moien,

die Rechnung richtet sich nach Brago, d. h. je höher der Streitwert desto höher die Gage.

Um hier berechnen zu können muß man den Ablauf kennen!

Hat es z. B. "nur" eine Erstberatung gegeben und ihr danach den Vergleich abgeschlossen steht ihr nur das Erstberatungshonorar zu.

Es spielt übrigens keine Rolle ob der anwalt gute oder viel Arbeit investiert hat. Anwälte bekommen ihr Geld nach Brago - nicht nach Leistung!

Gruß

Bernd
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RPS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Brago heisst nun RVG

Bei einem Gegenstandswert von 4900 beträgt die 1,3 GEschäftsgebühr 477,11 €. DIe bekommt der Anwalt, wenn er beispielsweise mit dem Gegener Kontakt aufnimmt oder einen Brief schreibt. Kommt ein Vergleich unter Mitwirkung des Anwalts zustande fällt noch eine 1,5 Vergleichsgebühr an Höhe 546,94 €.
Beim Vergleich hätte man sich mit dem Gegner über die Kostentragung unterhalten können bzw. müssen. Tut man dies nicht, dann trägt jeder selbst seine Kosten.
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Hugo2000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Was tut man eigentlich, wenn gerade der STreitwert unklar bzw. strittig ist?

In vielen Fällen (gerade z.B. bei Copyright oder dgl.) täuscht die Gegenseite u.U. extrem hohe STreitwerte vor. Wenn nun der eigene Anwalt dies Anficht, schneidet er sich ins eigene Fleisch.

Genau so geht es jemandem in einem mir bekannten Fall, die Sache hätte durch eine simple unterschriebene/entschärfte Unterlassungserklärung aus der Welt geschaft werden könnnen, stattdessen hat der Anwalt des Beklagten seinen Mandaten ein 'außergrichtliches Verfahren' aufgeschwatzt, um den hohen Streitwert für sein eigenes Honorar nutzen zu können.

Jemand eine Meinung dazu?

Danke
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