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Verfasst am: 29.06.05, 15:05 Titel: Welche Kosten im Mahnbescheid geltend machen?
Hallo,
folgender Fall:
A kauft von B eine Sache und ist dabei gutgläubig. Später stellt sich heraus, daß die Sache nicht Eigentum des B war sondern dem C gestohlen wurde. B war anscheinend aber auch gutgläubig. C fordert A zur Herausgabe der Sache auf. A nimmt sich einen Anwalt, da er den Zustand und den Wert der Sache verbessert hat, C aber die Aufwendungen nicht bezahlen möchte. Später kommt es zur Herausgabe der Sache an C. A Möchte jetzt seinen Schaden von B ersetzt haben, da dieser seiner Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums an A nicht nachgekommen ist. A möchte den Kaufpreis, die Transportkosten und die Kosten für den Anwalt von B ersetzt haben.
Inwieweit muß B die Kosten für den Anwalt tragen, voll, gar nicht oder nur teilweise?
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