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deschain noch neu hier
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 29.06.05, 18:58 Titel: Guthaben bei Nebenkosten mit Miete verrechnen? |
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Aufgrund verschiedener Mängel, die teilweise schon seit 1 Jahr dem Vermieter angezeigt wurden, habe ich die Miete gekürzt.
Nun hat mein Vermieter diese "Rückstände" mit meinem Guthaben bei der Nebenkostenabrechnung verrechnet. Ist dies zulässig?? |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 29.06.05, 19:33 Titel: Re: Guthaben bei Nebenkosten mit Miete verrechnen? |
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deschain hat folgendes geschrieben:: | Aufgrund verschiedener Mängel, die teilweise schon seit 1 Jahr dem Vermieter angezeigt wurden, habe ich die Miete gekürzt.
Nun hat mein Vermieter diese "Rückstände" mit meinem Guthaben bei der Nebenkostenabrechnung verrechnet. Ist dies zulässig?? |
Nein, ganz im Gegenteil.
Die Mietminderung soll ja eine Motivation für Ihren Vermieter sein, die von Ihnen gerügten Mängel so schnell wie möglich abzustellen.
Von daher hätte sich dann die Mietminderung ohnehin erledigt.
Sie sollten sich eine derartige Vorgehensweise nicht gefallen lassen, nicht dass Sie hinterher aus Versehen die Forderungen Ihres Vermieters durch Nichtstun noch anerkannt haben. |
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jimmythebob FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.01.2005 Beiträge: 510
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Verfasst am: 29.06.05, 19:42 Titel: |
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Das kommt darauf an, ob beide Forderungen bestehen, d.h. ob du das Recht hattest, deine Miete um den Betrag zu kürzen. Wenn ja, dann darf dein Vermieter natürlich nicht aufrechnen. Sollte deine Mietkürzung allerdings unbegründet sein, dann schuldest du deinem Vermieter diesen Betrag, den er dann nach einer Erklärung dir gegenüber aufrechnen darf. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 29.06.05, 19:49 Titel: |
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Erschwerend kommt hinzu, dass nur der Richter feststellen darf, on die Mietminderung berechtigt ist  _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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deschain noch neu hier
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 29.06.05, 20:22 Titel: |
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Naja, als einen Mangel hab ich dem Vermieter genannt, dass 3 Monate lang der Hof nicht vom Schnee befreit worden ist.. nicht mal ein kleiner gehweg!!
Der rest ist etwas schwieriger nachzuweisen...
Habe heute auf alle Fälle dem Vermieter die Kündigung per Fax geschickt. Reicht sowas per Fax, oder ist es besser, mit einem Brief dies zu tun.
Vielen Dank |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 29.06.05, 20:24 Titel: |
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deschain hat folgendes geschrieben:: | Habe heute auf alle Fälle dem Vermieter die Kündigung per Fax geschickt. Reicht sowas per Fax, oder ist es besser, mit einem Brief dies zu tun. |
Besser schriftlich und nachweisbar. |
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jmiernik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 254 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 29.06.05, 23:04 Titel: |
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Ist denn in den Nebenkosten denn auch eine Pauschale für den Hausmeister enthalten? Oder warum ist das ein Mangel? |
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deschain noch neu hier
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 30.06.05, 06:09 Titel: |
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Ja, in den Nebenkosten ist eine Pauschale für den Hausmeister enthalten.
Desweiteren ist im Mietvertrag geregelt, dass der Hausmeister arbeiten wie Rasenmähen, Scheeräumen und kleinere Arbeiten übernimmt.
Der Hausmeister hat sich aber geweigert, da er keine Schneeräummaschine vom Vermieter erhalten hat... |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 30.06.05, 06:27 Titel: |
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Die Kündigung per Fax ist nicht gültig! _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 30.06.05, 06:41 Titel: |
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Genau, weil eine Mietvertragskündigung der Schriftform bedarf und ein Fax nicht der Schriftform entspricht. Aus dem einfachem Grund weil bei einen Fax auf der Empfängerseite nur eine Kopie der Unterschrift rauskommt und nicht wie gefordert die original Unterschrift. Im übrigen kann man nicht nachweisen das ein Fax angekommen ist. Wie heisst es doch so schön traue keinen Sendebericht den du nicht selbst gefälscht hast. |
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