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Zahlungsaufforderung zzgl. Anwaltskosten?

 
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Michael0573
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 07:00    Titel: Zahlungsaufforderung zzgl. Anwaltskosten? Antworten mit Zitat

Ab wann darf ein Gläubiger dem Schuldner zusätzlich Anwaltskosten zu der eigentlichen Forderung in Rechnung stellen?

Angenommen, der Schuldner wurde bisher nur in Verzug gesetzt ohne Nennung einer Nachfrist. Der Schuldner wurde also noch nicht explizit angemahnt und soll nun zu der Forderung von z.B. € 100,-- noch € 50,-- Anwaltskosten zahlen.

Müsste diese Forderung vom Schuldner beglichen werden oder könnte dieser nur die Forderung nebst Verzugszinsen zahlen und die Anwaltskosten auf der Rechnung ignorieren?


mfg.
Michael
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Schuldner in Verzug ist, ist er auch für evtl. Rechtsverfolgungskosten ersatzpflichtig.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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