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Verfasst am: 30.06.05, 21:38 Titel: Räumungskosten als Nebenkosten?
folgender Fall:
Zwei Mietparteien können gemeinsam einen Garten nutzen, obwohl dieser nicht im Mietvertrag angegeben ist. Es soll dort ein Gehweg von Unkraut und (im Winter) Schnee u. Eis freigehalten werden.
Der Vermieter will evtl. jmd. engagieren, der o.g. erledigt, sollte es nötig sein - und dies dementsprechend in die Nebenkostenabrechnung einfliessen lassen (o.g. Angelegenheit ist nicht im Mietvertrag aufgeführt)
Ist normalerweise nicht der Vermieter aus versicherungstechn. Gründen verpflichtet die Räumung im Winter vornehmen zu lassen? Wäre es korrekt, wenn der Vermieter die zusätzliche Kosten auf die Nebenkosten schlägt, obwohl diese nicht im MV geregelt sind?
Hallo,
alle umlagefähigen Betriebskosten, welche im Mietvertrag nicht als umlagefähig aufgeführt sind, gelten mit der Miete als abgegolten. (zählen als in der Miete enthalten).
Wenn sie einen neuen Mietvertrag abschließen, können sie diese Betriebskosten als umlegbar im Mietvertrag vereinbaren.
Spezi
War ursprünglich im MV nichts vereinbart, hat aber der Vermieter viele Jahre hindurch die Benutzung des Gartens geduldet, dann kann man annehmen, dass der Mietvertrag insoweit stillschweigend erweitert wurde. (AG Solingen WM 80, 112)
Den Mieter hier trifft auch die Verkehrssicherungspflicht. Er muss also dafür sorgen, das niemand durch herabfallende Äste, nasses Laub oder Gras auf z.b. einem Plattenweg gefährdet wird.
Wenn der Mietvertrag - wie meistens - Bezug nimmt auf die Nebenkosten nach NKVO, dann sind auch neu entstehende Kosten umlagefähig. Und die Kosten der Schneeräumung sind im Katalog der NKVO aufgeführt...
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