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Schufa welche Leistungsart nach ARB *Rechtschutz*

 
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Adamski
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 10:38    Titel: Schufa welche Leistungsart nach ARB *Rechtschutz* Antworten mit Zitat

Hallo,

habe Einträge bei der Schufa, die nicht korrekt sind (u.a. aus Betrug mit meiner kopierten Kreditkarte, aber auch eine andere, von mir bestrittene Forderung). Habe meine RSV um Beratungshilfe bei einem RA gebeten.

1. Zu welcher Leistungsart kann man so einen Fall zählen? RSV wird sich sicherlich erstmal negativ äußern, d.h. ablehnen.

2. Welcher Anwalt wäre für einen solchen Fall der beste Ansprechpartner (Spezialgebiet?)?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen
Adamski
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Adressat scheint mir nicht der richtige zu sein. Die Meldungen in der Schufa scheinen die Meldungen der Kreditgeber korrekt wiederzugeben.

Hier müsste die Bank/Kreditkartengesellschaft doch verklagt werden, die Betrugsschäden aus der Kreditkarte zu übernehmen bzw. auf die Geltendmachung der bestrittenen Forderung zu verzichten.

Nach erfolgreicher Klage hier würde die Schufa ja automatisch bereinigt werden...
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Adressat scheint mir nicht der richtige zu sein. Die Meldungen in der Schufa scheinen die Meldungen der Kreditgeber korrekt wiederzugeben.

Hier müsste die Bank/Kreditkartengesellschaft doch verklagt werden, die Betrugsschäden aus der Kreditkarte zu übernehmen bzw. auf die Geltendmachung der bestrittenen Forderung zu verzichten.

Nach erfolgreicher Klage hier würde die Schufa ja automatisch bereinigt werden...
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 04:43    Titel: Re: Schufa welche Leistungsart nach ARB *Rechtschutz* Antworten mit Zitat

Adamski hat folgendes geschrieben::
Hallo,

habe Einträge bei der Schufa, die nicht korrekt sind (u.a. aus Betrug mit meiner kopierten Kreditkarte, aber auch eine andere, von mir bestrittene Forderung). Habe meine RSV um Beratungshilfe bei einem RA gebeten.

1. Zu welcher Leistungsart kann man so einen Fall zählen? RSV wird sich sicherlich erstmal negativ äußern, d.h. ablehnen.

2. Welcher Anwalt wäre für einen solchen Fall der beste Ansprechpartner (Spezialgebiet?)?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen
Adamski



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