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Verfasst am: 30.06.05, 09:47 Titel: wann enden verträge eines verstorbenen
hallo
kurz nach abbuchung eines rechtsschutzversicherungs beitrages verstirbt der versicherungsnehmer.
bleibt der vertrag in dem es einen mitversicherten gibt bestehen ?, und kann der mitversicherte den vertrag beanspruchen ?. wann enden solche verträge ?
der mitversicherte ist nicht zweiter versicherungsnehmer.
< ...bleibt der vertrag in dem es einen mitversicherten gibt bestehen ?, ... >
Nein, Vertragspartner ist der Versicherungsnehmer.
< ... und kann der mitversicherte den vertrag beanspruchen ?. ...>
Die Versicherung kann, muss aber nicht. Anschreiben und fragen, ob Übernahme des bestehenden Vertrages zu gleichen Konditionen möglich ist.
> ... wann enden solche verträge ? ...>
Mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die Beiträge (Jahresbeitrag) werden evtl. monatlich gesplittet und die Differenz wird den Erben erstattet. Dazu muss die Versicherung jedoch von Todesfall Kenntnis erhalten.
Das sind jetzt allgemeine Aussagen. Ein Blick in die Police hilft sicher, weitere Fragen zu klären. Und dazu nicht nur in die AGB, sondern auch in die "Besonderen Bedingungen" blicken. Dort kann alles ein- bzw. ausgeschlossen werden.
für die antwort, hift mir weiter, vom tod des versicherungsnehmers haben sie kenntnis eigentlich müßten sie von sich aus das vertragsende brieflich feststellen und den beitrag zurück erstatten, aber nix da, werde gleich einen brief schreiben.
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