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zu 1) nur, wenn der Mieter es dem VM irgendwie gestattet hat
zu 2) nur, wenn der Mieter es dem VM nicht irgendwie gestattet hat _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
ohne Wissen des Mieters darf der VM keinen Wohnungsschlüssel zurückbehalten, auch nicht für sog. Notfälle.
Fristlose Kündigung ist unter Umständen möglich, wenn der Mieter beweisen kann, dass der VM in der Wohnung war, bloßer Verdacht genügt nicht.
Der Mieter sollte als Sofortmaßnahme das Schloß der Wohnungstür auswechseln. Dafür ist keine Genehmigung des VM erforderlich. Bisheriges Schloß nebst Schlüsseln aufbewahren und bei Auszug wieder einbauen.
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