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Einreise USA mit Vorstrafe

 
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hans001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.04.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 20:41    Titel: Einreise USA mit Vorstrafe Antworten mit Zitat

hallo,

ich muss beruflich mit kollegen in die USA reisen. ich habe jetzt total die panik, weil ich vor 2 jahren wegen betrug zu 18 monaten auf bewährung verurteilt worden bin. muss ich die straftat bei der einreise angeben? was passiert, wenn ich lüge? wie können die usa die angaben überprüfen? haben die usa einen zugang zum bundeszentralregister?

vielen dank für die antworten.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Googlen Sie mal nach

einreise USA vorstrafe

Es gibt solche und solche Erfahrungswerte. Mit einer Vorstrafe wg. Drogen ist es wohl schwierig ins Land zu kommen.
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kunterbunt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, du musst das in jedem Fall angeben wenn ich das Einreiseformular richtig im Kopf habe. Ggf. kann dir auch der Bundesgrenzschutz am Flughafen oder das US Konsulat telefonisch weiterhelfen? auf 'gut Glück' fliegen halte ich aber für gewagt - im Zweifel kommt man aus der Sicherheitszone am Flug hafen nicht raus, sprich fliegt direkt zurück. Viel Erfolg
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Mit der Vorstrafe wird für die USA ein Visum benötigt, dass vorab bei der zuständigen Botschaft/Konsulat in Deutschland beantragt werden muss.
Heutzutage (bei den modernen Datennetzen und dem Aufwand wegen der Terrorabwehr) würde ich es mich nicht trauen, falsche Angaben auf dem Einreisefragebogen zu machen.

Eine Einreise nach Canada ist mit der Vorstrafe übrigens gar nicht möglich (gibt auch kein Visum).
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.07.05, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist, wenn man in die Dom. Rebuplik möchte ? Habe eine Anzeige bekommen wegen falschen Offenbarungs-Eid und rechne mit einer Gerichtsverhandlung.
Mir wurde zwar schon gesagt, es geht evt. mit einer Geldstrafe aus. Aber ich habe jetzt ja nur noch harz 4 und kann eigentlich nichts zahlen.

Kann mir jemand sagen, ob ich diesbezüglich im November auf die geschenkte Reise verzichten kann/bzw. müßte ?
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Klabautermann
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Beantragt doch einfach mal bei Eurer Gemeindeverwaltung ein polizeiliches Führungszeugnis in eigener Sache, zu senden an Euch selber.

Kostet ein paar Euro.

Steht nichts drin, dann dürfte die Sache gut sein.

Meines Wissens nach gilt man als vorbestraft oberhalb 90 Tagessätzen, also ab 91.

Kleinere Verkehrsvergehen sind da bei Vorstrafe nicht dabei.

Davon ab: Wunderglaube, einen falschen Offenbarungseid abzugeben ist ja schon mehr als doof, die Gläubiger sind hinter Deinem Geld her und da ist es halt so, daß wenn man schon so weit ist, die Hosen runterzulassen, dann muß die Unterhose halt auch mit runter.

Einem nackten Mann können sie ja dann mal in die Tasche greifen...
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.07.05, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt ist das auch erledigt, mit harz 4. Hmmm....könnte ich dadurch eine Vorstrafe bekommen ?
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Hensl



Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 509

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

solche einreisebestimmungen sollten in deutschland auch eingeführt werden Cool
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

wunderglaube hat folgendes geschrieben::
Jetzt ist das auch erledigt, mit harz 4. Hmmm....könnte ich dadurch eine Vorstrafe bekommen ?

Bis zu zwei Jahre Haft (evtl. mit Bewährung) sind drin.
Ab 9 Monaten Haft gilt man als vorbestraft und bekommt einen Eintrag ins Bundeszentralregister.

Mit diesem müssen Sie auf Reisen grundsätzlich weltweit mit Repressalien oder Visums- und Einreiseverweigerungen rechnen, das ist aber von Land zu Land sehr unterschiedlich.
In Kanada hat zum Beispiel lebenslanges Einreiseverbot, wer irgendwo auf dieser Welt mal mit Alkohol am Steuer erwischt wurde. Die U.S.A. hingegen sind besonders pingelig, was Drogendelikte angeht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.07.05, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

"Bis zu zwei Jahre Haft (evtl. mit Bewährung) sind drin.
Ab 9 Monaten Haft gilt man als vorbestraft und bekommt einen Eintrag ins Bundeszentralregister. "

Muß ich beim allerersten Gerichtstermin im Leben , wirklich mit solchen konsequenzen wie einer Vorstrafe rechnen ? Kann ich etwas machen, das es milder wird ?

Wird bei noch nie auffälligen Bürgern, evt. öfters darauf verzichtet und ich kann meinen Fehler durch Sozialarbeit oder einer Geldstrafe, gut machen ?

Ich bereue sehr, das ich im August gelogen habe und habe jetzt Angst, das mein Traum
sich dadurch für immer auflöst.
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