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Mieter unbekannt verzogen - Was macht man da?

 
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Die Petra
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 14:02    Titel: Mieter unbekannt verzogen - Was macht man da? Antworten mit Zitat

Hallo,

Mein Mieter ist normal und ohne Streit ausgezogen. Mir ist seine neue Adresse sowie Telefonnummer nicht bekannt. Weil aber noch einige Dinge offen sind (z.B. Noch keine Rückgabe der von ihm nachgemachten Schlüssel, Nebenkostenabrechnung usw.) kann ich keine Kontakt zu meinem ehemaligen Mieter aufnehmen. Dieser wiederum kommt kurz vorbei, wirft einern Brief (ohne Absender) ein, in dem er Rückzahlung der Nebenkosten mit einem Stichtag und Angabe seiner Kontonummer verlangt.
Wie gehe ich jetzt vor. Muß ich mich darum bemühen seine Adresse herauszufinden? Wie stehe ich rechtlich da? Mir liegt daran zu einem Abschluss zu kommen, nur kommt er nur mit mir in Kontakt nur ich nicht mit ihm.

Grüsse
Petra
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Über eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt können Sie die neue Meldeanschrift Ihres ehemaligen Mieters herausbekommen.
Die Ihnen dafür entstehenden Kosten (Gebührenrechnung) können Sie bei Ihrem ehemaligen Mieter geltend machen.
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Einfacher und kostengünstiger wäre es, die Adresse bei der Bank zu erfragen.
Selbst wenn die mit der Adresse nicht rausrücken sollten, kann man sie immer noch bitten, den Kontoinhaber anzurufen und zu bitten, sich bei Ihnen zu melden.
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Nebelhörnchen:
geht das wirklich? Ich denke wegen Datenschutz, werden die nichts sagen.


Petra:
Sie haben mit der Nebenkostenabrechnung und Verrechnung der Kaution i.d.R. 2-6 Monate Zeit. In der Zeit wartet der Mieter auf sein Geld - und wird sich wohl irgendwann "richtig" bei Ihnen melden. Da Sie keine Adresse von ihm haben, kann er Sie kaum verklagen, da er Ihnen ja nicht die Möglichkeit gibt, zu erklären, dass Sie das Geld zum Neukauf eines Schlosses etc. benötigt haben Smilie
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Hogwarts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Yvonne,

eine Bank wird niemals die Daten herausgeben.

Ich würde die Forderungen des Mieters unbeantwortet lassen und auf ein Anwaltschreiben warten. Erst dann würde ich die Begleichung der Forderungen fordern.
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hogwarts hat folgendes geschrieben::

eine Bank wird niemals die Daten herausgeben.


Ich war mit sowas schon recht erfolgreich, allerdings in einem anderen Fall (hatte eine Geldbörse mit sehr viel Bargeld und einer Papierkarte der Bank, auf der lediglich die Kontonummer stand - wollte die Börse aber persönlich zurückgeben und habe deshalb von der Bank die Daten erfragt); ein Versuch ist es auf jeden Fall wert.
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