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Rechnungen

 
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goldfoil
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 16:19    Titel: Rechnungen Antworten mit Zitat

Hallo,
kann mir bitte jemand bei folgenden Sachverhalt helfen:

Mutter A hat eine Wohnung im Haus von Tochter B und zahlt Miete zzgl. Nebenkosten. A hat zusätzlich Rechnungen (Öl, Wasser, Strom) für das ganze Haus getragen.

1. Kann B, die von A bezahlten Kosten, auf A bei der Nebenkostenabrechnung trotzdem umlegen?
2. Hat A Anspruch auf Ersatz der Kosten für Wasser, Öl, Strom? Welche Rechtsgrundlage kommt hierfür in Frage?

Schönen Sonntag noch
goldfoil
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

1. Nein, wenn der Tochter als VM keine Kosten entstanden sind, weil M zahlte, kann T auch keine Betriebskosten umlegen.

2. Das hängt davon ab, warum M gezahlt hat (und wer die Lieferung beauftragt hat). Es könnte Schenkung sein, oder Auftrag. Aus Auftragsrecht hätte M gegen T einen Erstattungsanspruch.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ist wohl eher eine Familienangelegenheit und Fingerspitzengefühl Frage
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goldfoil
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.
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