Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kostenfestsetzungsbeschluß
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kostenfestsetzungsbeschluß

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
silberheim
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 19:23    Titel: Kostenfestsetzungsbeschluß Antworten mit Zitat

Hallo,

A hat einen Kostenfestsetzungsbeschluß gegen B in Höhe von 2200 € , nun kennt A die Bankverbindung von B. Bei welchem Gericht muß B eine Kontopfändung beantragen? Gibt es dafür eine bestimmte Form ? Kann er das mit diesem gerichtlichen Beschluß (Frist von 2 Woche ist abgelaufen)? Wie hoch wären die Kosten? Wie werden die Zinsen berechnet bzw muß A dieses tun oder macht dieses die vollstreckende Stelle ?

Sorry hab so gar keine Ahnung Verlegen


Gruß

Silberheim
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
OS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 22:05    Titel: Re: Kostenfestsetzungsbeschluß Antworten mit Zitat

silberheim hat folgendes geschrieben::
Hallo,

A hat einen Kostenfestsetzungsbeschluß gegen B in Höhe von 2200 € , nun kennt A die Bankverbindung von B. Bei welchem Gericht muß B eine Kontopfändung beantragen?


bei dem für den (Wohn-)Sitz zuständigen Gericht des B (Amtsgericht - Vollstreckungsgericht)

> Gibt es dafür eine bestimmte Form ?

ja, z. B. diese hier:

Anschreiben: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/zp_311a.pdf
Beschlussentwurf: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ZP311.pdf

silberheim hat folgendes geschrieben::
> Kann er das mit diesem gerichtlichen Beschluß (Frist von 2 Woche ist abgelaufen)?


ja, womit sonst?

silberheim hat folgendes geschrieben::
Wie hoch wären die Kosten?


15 Euro plus Zustellkosten

silberheim hat folgendes geschrieben::
Wie werden die Zinsen berechnet


rein mathematisch. Prozentrechnung lernt man in der Schule, zur Not sucht man unter Google unter Zinsrechner oder Zinsrechnung, im Antrag dürfte es (soweit keine Teilzahlungen geleistet wurden) genügen den Zinssatz und den Zinsbeginn in den Beschlussentwurf einzutragen.

[quote="silberheim"]bzw muß A dieses tun oder macht dieses die vollstreckende Stelle ?

die "vollstreckende Behörde" (sprich der Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts) unterschreibt nur, der Mann/die Frau hat in der Regel keine Lust großartige Berechnungen vorzunehmen und würde dann eher einen berichtigten Entwurf anfordern.

silberheim hat folgendes geschrieben::
Sorry hab so gar keine Ahnung Verlegen


und bei den Prozesskosten war kein Anwalt im Spiel?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.