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Zwingende Reihenfolge für Nebenkostenabrechnungen?

 
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Dursum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 16:44    Titel: Zwingende Reihenfolge für Nebenkostenabrechnungen? Antworten mit Zitat

Der Vermieter sei etwas nachlässig mit der Erstellung der Nebenkostenabrechnungen, d.h. einige stehen aus. Da er aus Verjährungsgründen nur für den direkt zurückliegenden Abrechnungszeitraum Nachzahlungen durchsetzen kann, fange er nun aus eigenem Interesse quasi zeitlich rückwärts mit der Erstellung der Abrechnungen an.
Wenn man nun als Mieter bei der Abrechnung des letzten Zeitraums zwar nachzahlen muss, in denen davor aber voraussichtlich zuviel gezahlte Vorauszahlungen zurückerhält, muss man dann die letzte Rechnung nach Zugang direkt bezahlen oder darf man warten, bis alle komplett erstellt sind und die Gesamtsumme feststeht?
Als Mieter gäbe man durch die sofortige Bezahlung der letzten Rechnung ja auch jeglichen Trumpf aus der Hand, dass noch die anderen Abrechnungen erstellt werden?

Gibt es vielleicht sogar eine Pflicht für den Vermieter, die Nebenkostenabrechnungen in korrekter chronologischer Abfolge zu erstellen?
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM kann die Abrechnungen in beliebiger Reihenfolge erstellen.

Der M ist zur Zahlung verpflichtet, und kann vor Abrechnung nicht mit vermutetem Guthaben gegenrechnen.
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