Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 04.07.05, 09:28 Titel: Mietminderung wegen Hundegebell in der Nachtruhe?
Hallo zusammen,
ein Fall stellt sich ganz allgemein etwa so dar:
In einem Mietshaus in Köln wohnt der Mieter A, der zwei Hunde hält. Im Mietvertrag ist eine Hundehaltung ausgeschlossen. Da der A aus beruflichen Gründen erst spät nachts gegen 1 oder 2 Uhr nach Hause kommt, begrüßen ihn seine Hunde mit Gebell. Dies geschieht dann, wenn er seine Türe öffnet, und ihm seine Hunde entgegen springen.
Der Mieter B fühlt sich stark gestört, wenn die Hunde bellen, eigentlich ihr natürliches Verhalten zeigen. Es kommt zum Teil vor, dass er aus seinem Schlaf gerissen wird, wegen des Bellens. Er vertritt die Meinung, die Hunde haben hier im Haus nichts verloren. Dazu kommt, dass die Hunde in der gesetzlichen Nachtruhe bellen, und ihm um den Schlaf bringen.
Der Vermieter C wurde von Mieter B bereits im März schriftlich auf diesen Umstand hingewiesen. Auch mehrere Telefonate brachten bisher keinen Erfolg. VM C hat sich nach eigenen Angaben von A eine Unterlassung unterzeichnen lassen, in der A erklärt, die Hunde nicht mehr länger zu halten.
Da A sein Verhalten nicht ändert, B weiter in seiner Nachtruhe gestört ist, erwägt B jetzt, die Miete entsprechend zu mindern.
Frage: Ist das rechtmäßig und um wieviel % kann er das machen?
Vielen Dank für alle Antworten! _________________ Gruß aus Köln,
Bastian
Auch wenn der Mieter B möglicherweise zu einer MM berechtigt ist, werden die Hunde dann immer noch bellen. Ist die Hundehaltung auch im MV des Mieters A ausgeschlossen, was Mieter B aber nicht wissen kann, sollte Mieter B den VM auffordern das der MV des Mieters A eingehalten wird. Hilfsweise eine andere Wohnung suchen.
Alle Mieter im Haus haben vorgefertigte MV. Darin ist die Hundehaltung untersagt. Das wurde dem Mieter B auch vom VM bestätigt.
Die Hunde werden auch weiter bellen, wenn der Mieter B die Miete gemindert hat. Allerdings versteht Mieter B die Minderung als Druckmittel, damit die Hunde entfernt werden.
Sind 20% Minderung eingentlich zu hoch???
Eine neue Wohnung wird bereits gesucht. _________________ Gruß aus Köln,
Bastian
Wenn Hunde gelegentlich und kürzere Zeit in der Nachtruhe bellen, würde ich sagen, sind 20% zu hoch. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Vielen Dank für Eure Meinungen zum Thema.
Dem VM wurde heute ein Schreiben geschickt, in dem der Mieter B androht, die Miete um 15% zu mindern, wenn die Hunde weiter in der Nacht bellen. Frist wurde gesetzt bis zum 15.07.
Mieter B hofft, dass es seine Wirkung zeigt!! _________________ Gruß aus Köln,
Bastian
Hallo,
ich bin es nochmal. Ich brauche Eure Hilfe.
Und zwar sieht das jetzt so aus: Mieter A hat weiter seine 2 Hunde, die auch weiter nachts bellen, wenn er von der Arbeit kommt.
Die Frist zur Entfernung der Hunde ist abgelaufen, aber der Vermieter C glaubt dem Mieter A, dass er seine Hunde nicht mehr hat.
Mieter B soll jetzt beweisen, dass die Hunde nachts bellen. Vermieter C: "Es kann ja auch im Nachbarhaus bellen." Schon traurig.
Deshalb meine Frage: Wie kann Mieter B beweisen, dass die Hunde nachts bellen? Dies soll nach Möglichkeit auch vor Gericht verwendbar sein. Die Zeiten schreibt er immer auf, aber es steht ja Aussage gegen Aussage!!
Vielen Dank für Eure Hilfe! _________________ Gruß aus Köln,
Bastian
Die Frist zur Entfernung der Hunde ist abgelaufen, aber der Vermieter C glaubt dem Mieter A, dass er seine Hunde nicht mehr hat.!
Nun ich bin hier auch sehr neu.
Aber Hunde müssen doch gemeldet sein, da steuerpflichtig. (Der Hundehalter)
Also als Vermieter würde ich mal nachfragen ob diese Hunde gemeldet sind.
Könnte doch ein Mieter auch tuen, oder?
Keiner wird unötig Steuern zahlen wenn er keine Hunde hält, also sind die Hunde dann weiterhin gemeldet. Oder die Hunde werden illegal gehalten, aber das wäre eine Sache des zuständigen Amtes. Eine Anfrage da ob Hunde gemeldet sind sollte doch wohl nicht zu schwer sein.
"Auch ein Vermieter sollte mal einmal eimem Mieter helfen dürfen"
Hallo,
ich bin es nochmal. Ich brauche Eure Hilfe.
Und zwar sieht das jetzt so aus: Mieter A hat weiter seine 2 Hunde, die auch weiter nachts bellen, wenn er von der Arbeit kommt.
Die Frist zur Entfernung der Hunde ist abgelaufen, aber der Vermieter C glaubt dem Mieter A, dass er seine Hunde nicht mehr hat.
Mieter B soll jetzt beweisen, dass die Hunde nachts bellen. Vermieter C: "Es kann ja auch im Nachbarhaus bellen." Schon traurig.
Deshalb meine Frage: Wie kann Mieter B beweisen, dass die Hunde nachts bellen? Dies soll nach Möglichkeit auch vor Gericht verwendbar sein. Die Zeiten schreibt er immer auf, aber es steht ja Aussage gegen Aussage!!
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Das Vermieterverhalten war mit nur wenig nachdenken zu erwarten. Der Mieter tritt denjenigen, dessen Hilfe er zur Wiederherstellung der Nachtruhe benötigt, mit der Androhung einer Mietminderung vors Schienbein und geht damit auf Konfrontationskurs. Der Vermieter verlangt nun verstänlicherweise den Nachweis, dass der behauptete Mangel auch tatsächlich besteht. Wenn also der Mieter ein Hundegebell nicht beweisen kann, gibt es auch keinen Mangel und damit kein Recht zur Mietminderung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.