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Ein Bekannter erhält Prozeßkostenhilfe (Student). Das Gerichtsverfahren hat er verloren.
1. Die Kosten des gegenerischen Anwalts müssen sofort gezahlt werden
2. Meine Frage: Wie sieht es mit den Gerichtskosten und eigenen Anwaltskosten aus? Muß mein Bekannter mit gewährung der Prozeßkostenhilfe diese irgendwann zurück zahlen? Sprich galt das nur als Darlehen?
3. Er erhält den höchsten Bafög Satz. Werden im Falle eines Darlehens von ihm monatlich auch Rückzahlungen verlangt?
Was hat denn das zuständige Gericht auf telefonische Anfrage hin mitgeteilt? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
2. Meine Frage: Wie sieht es mit den Gerichtskosten und eigenen Anwaltskosten aus? Muß mein Bekannter mit gewährung der Prozeßkostenhilfe diese irgendwann zurück zahlen? Sprich galt das nur als Darlehen?
Das kommt darauf an ob PKH mit oder ohne Raten bewilligt wurde. Da er anscheinend noch keine Raten zahlen mußte, gehe ich mal von PKH ohne Raten aus. Das Gericht kann auf die Dauer von 4 Jahren nach Abschluss des Verfahrens die Einkommensverhältnisse überprüfen. Haben sich diese entsprechend geändert können Ratenzahlungen von max. 48 Monatsraten angeordnet werden. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen einzusetzenden Einkommen (siehe www.pkh-fix.de).
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