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Kündigung wenn man noch nicht in die Wohnung gezogen ist?

 
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Spozi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Ludwigshafen

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 19:38    Titel: Kündigung wenn man noch nicht in die Wohnung gezogen ist? Antworten mit Zitat

Hallo!!

eine Frage:

am 05.04.05 hat man einen Mietvertrag ab 01.06.05 unterschrieben.
Nun hat man aber verschiedene Gründe warum man die Wohnung doch nicht möchte Traurig

Kündigungsfrist sind 3 Monate.

Kann man jetzt schon (bis zum 30. April + 3 Werktage) zum 31.07.05 kündigen oder kann man erst am 01.06.05 zum 31.08.05 kündigen?
Ich meine, kann man das Mietverhältnis schon kündigen ehe es begonnen hat?

hoffentlich habe ich jetzt nicht zu kompliziert geschrieben??!!

Über Antworten würde ich mich freuen!

Vielen Dank und noch einen schönen Abend!

Spozi
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StudentPit
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.04.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Vertrag unterschrieben ist, dann muss 3 Monate Kündigungsfrist eingehalten werden. Man kann aber noch den Vermieter fragen. Das wäre dann die letzte Hoffnung.
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Spozi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Ludwigshafen

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Dass der Mieter die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss ist klar.

Nur gehts dem Mieter darum ob er vorher schon kündigen kann ehe das Mietverhältnis überhaupt begonnen hat.
Da der Mietbeginn ja erst der 01.06. ist.
Kann die Kündigung eben im April noch zum 31.07. abgegeben werden, oder kann man sozusagen die Kündigung erst nach dem 01.06. (Mietbeginn) abgeben und demnach ab dem 01.06. die 3 Monate einhalten?

Gruß
Spozi
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 07:08    Titel: Antworten mit Zitat

Spozi hat folgendes geschrieben::

Nur gehts dem Mieter darum ob er vorher schon kündigen kann ehe das Mietverhältnis überhaupt begonnen hat.

Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beginnt die Kündigungsfrist mit dem Zugang der Kündigung beim Vermieter. Der vereinbarte Mietbeginn hat keine Auswirkungen.
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adom
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 19:26    Titel: Übernahme der Renovierung Antworten mit Zitat

Stehe vor ähnlicher Situation, evtl. den Mietvertrag berufsbedingt vor Einzug zu kündigen. Der Mietvertrag beginnt Mitte September.

Muss ich die Renovierung durchführen, wenn Renovierung bei Einzug vereinbart ist und nie die Wohnung beziehen werde?

Danke,

Adom
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.123recht.net/fea/K%C3%BCndigung-vor-Mietbeginn__f4400.html
Ein Anwalt schreibt dort für 50 Euro:
Denn nach der Rechtsprechung des BGH( BGHZ 73, 350; BGHZ 99, 54) beginnt die Kündigungsfrist nicht erst mit der Überlassung der Wohnung, sondern mit dem Zugang der Kündigung.


Und hier noch ein Urteil:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=7994
Mangels abweichender vertraglicher Regelung beginnt die Kündigungsfrist eines noch nicht begonnenen Mietverhältnisses bereits mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Vermieter zu laufen und nicht erst mit dem Datum des vereinbarten Mietbeginns, so das LG Krefeld, Urteil vom 26. 2. 2003 - 2 S 98/02 (nicht rechtskräftig).
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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