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Verfasst am: 04.07.05, 21:38 Titel: keine Reaktion auf Ratenzahlungsangebot
Vor kurzem erhielt ich vom Hauptzollamt Dortmund eine Vollstreckungsankündigung auf Grund von Ausständen in Höhe von 1.800 Euro bei einer staatlichen Versicherungsanstalt.
Ich bat sofort nach Erhalt den Gläubiger per Fax eine monatliche Ratenzahlung in Höhe von 150 Euro an und bat zugleich das Hauptzollamt die Vollstreckung bis zu einem Entscheid des Versicherers aufzuschieben.
Anstatt einer Entscheidung hatte ich heute nun ein Schreiben des Vollstreckungsbeamten im Briefkasten, dass er versucht hätte mich anzutreffen um meine Habe zu pfänden.
Ich bin berufstätig und wäre somit in der Lage die von mir angebotenen Raten auch tatsächlich zu zahlen. Darf der Versicherer mein Ratenzahlungsangebot einfach ignorieren und die Vollstreckung trotz dieser Tatsache weiter durchsetzen?
Verfasst am: 04.07.05, 21:52 Titel: Re: keine Reaktion auf Ratenzahlungsangebot
ms44135DO hat folgendes geschrieben::
Ich bin berufstätig und wäre somit in der Lage die von mir angebotenen Raten auch tatsächlich zu zahlen. Darf der Versicherer mein Ratenzahlungsangebot einfach ignorieren und die Vollstreckung trotz dieser Tatsache weiter durchsetzen?
Ja, Ihr Gläubiger ist nicht verpflichtet, Ihr Ratenzahlungsangebot anzunehmen und kann bei einer fehlenden Vereinbarung über eine Ratenzahlung weiterhin die volle Summe vollstrecken.
Gerichtsvollzieher verhandeln über Ratenzahlungen anstelle der sofortigen Vollstreckung im übrigen auch nur dann, wenn die Forderung in maximal 6 Monaten/Raten beglichen werden kann. In Ihrem Fall haben Sie nur 12 Raten = 1 ganzes Jahr angeboten.
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