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wenn jemand am 3.7.2001 begann , Wohngeld, das versehentlich von der Stadt Mühlheim (Main) an Ihn gezahlt wurde, in Schritten zurück zu bezahlen und dies seiner Meinung nach auch vollständig abgestundet hat, ist dann die STadt berechtigt, nach vier Jahren von diesem eine Schlußßrate von knapp 150 Euro zu verlangen, oder verjährt so etwas nach einer gewissen Zeit?
Annahme:
1. Der Aufgeforderte kann die Kontobewegungen nicht mehr nachvollziehen.
2. Die letzte Rate wurde vor c.a. 3 Jahren gezahlt
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