Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schaden an Autoscheibe
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schaden an Autoscheibe

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Rallye
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 10:59    Titel: Schaden an Autoscheibe Antworten mit Zitat

Hallo
wer kann mir helfen, oder nen Hinweis auf zum Bsp. Gerichtsurteil oder so was geben?
Folgender kurzer Sachverhalt:
Transporter stand auf Parkplatz, Kinder spielten, Stein flog auf Scheibe, Scheibe kaputt, Mutter des Kindes Ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet, diese sagt nun, wir zahlen nicht, da man ein Kind nicht rund um die Uhr bewachen kann.Was kann man nun tun.
Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wie alt war das Kind?
Wenn es unter 7 Jahre alt war, sieht es in der Tat schlecht für Sie aus, wenn der Mutter keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachzuweisen ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rallye,

es könnte auch helfen, den Schaden der Teilkaskoversicherung zu melden.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rallye
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das Kind ist grob geschätzt 5 ca.
Damit also unter 7 Jahren auf jeden Fall.
Ja nur da greift ja dann wieder die Selbstbeteiligung. Leider.
aber danke trotzdem für die Hilfe. sorry auch für so späte Reaktion, war aber die ganze Zeit nicht hier.
Vielleicht fällt ja noch jemandem was ein. Frage
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Rallye hat folgendes geschrieben::
Das Kind ist grob geschätzt 5 ca.
Damit also unter 7 Jahren auf jeden Fall.

Damit ist das Kind nicht deliktfähig und damit selbst auch nicht haftbar zu machen.
Eine Haftung der Eltern ("Eltern haften für Ihre Kinder") ist nur dann gegeben, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Auch das scheint hier nicht der Fall gewesen zu sein.

Rallye hat folgendes geschrieben::
Ja nur da greift ja dann wieder die Selbstbeteiligung. Leider.
aber danke trotzdem für die Hilfe. sorry auch für so späte Reaktion, war aber die ganze Zeit nicht hier.
Vielleicht fällt ja noch jemandem was ein. Frage

Bleibt in diesem Fall dem Geschädigten also leider nur übrig, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen oder über eine eigene Sachversicherung (zum Beispiel Teilkasko) abzuwickeln.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rallye
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

und warum ist eigentlich ein Kind unter sieben Jahren nicht deliktfähig?
und ehrlich gesagt frage ich mich da, warum schliesst mann eine Haftpflichtversicherung ab? Traurig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
yasha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Rallye hat folgendes geschrieben::
und warum ist eigentlich ein Kind unter sieben Jahren nicht deliktfähig?
und ehrlich gesagt frage ich mich da, warum schliesst mann eine Haftpflichtversicherung ab? Traurig

1. Weil das im BGB steht
2. Es kann ja sein das man doch mal die Aufsichtspflicht verletzt hat

5 jähriges Kind alleine draussen bei den Autos spielen zu lassen gehört meiner Ansicht dazu!
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rallye
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

hallo yasha
du meinst also es wäre eine Verletzung der Aufsichtspflicht?
Frage
Gruß Dani
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

kann man so pasuchal nicht sagen...
nach der rechtsprechung ist man nicht verpflichtet, sein kind ständig an der hand zu führen. man kann ein kind ruhig mal ein "paar minuten" ausser acht lassen, ohen das man die aufsichtspflicht verletzt...
wo eine aufsichtspflichtsverletzung anfängt, kommt immer auf dein konkreten einzelfall an...
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
yasha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
kann man so pasuchal nicht sagen...
nach der rechtsprechung ist man nicht verpflichtet, sein kind ständig an der hand zu führen. man kann ein kind ruhig mal ein "paar minuten" ausser acht lassen, ohen das man die aufsichtspflicht verletzt...
wo eine aufsichtspflichtsverletzung anfängt, kommt immer auf dein konkreten einzelfall an...

Und ich denke wenn man ein 5 jähriges Kind in einem unsicheren Umfeld (Strasse+Autos) eventuell sogar eine Stadt alleine nach draussen lässt es definitiv ein Ort ist wo man es eben nicht ausser acht lassen darf! Und schon gar nicht auf einem Parkplatz....was anderes wäre es wenn die Mutter nicht aufpasst kurz wenn das Kind auf einem Spielplatz wäre....

Vor allem wenn das Kind alleine draussen spielt sind das ein paar lange Minuten!!!!

Insofern sollte man wirklich prüfen ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rallye
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

und wie kann man das prüfen ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
yasha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Durch eine Betrachtung der Umstände:

- War die Mutter / Aufsichtsperson anwesend
falls ja hat sie was gegen die Steinwürfe ihres Kindes unternommen (sofern mehr als ein Stein)

- wo war es ?
==> ist es ein gefährlicher Ort wo ein 5 jähriges Kind nichts zu suchen hat alleine (Parkplatz-Strasse-Stadt usw)

Durch solche Sachen kann man am besten rausfinden ob eine Aufsichtspflicht Verletzung vorliegt, insofern den Fall ganz genau schildern
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rallye
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

danke erstmal zwischendurch für die Hilfe.
Es handels sich um einen Plusparkplatz welcher auf der Rückseite unseres Hofes ist.getrennt durch einen Holzzaun, welcher allerding (sind die großen ich sage mal Zaunplatten) nicht vom Balkon der Erdgeschoßwohnung wo die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt des GEschehens war, einsehbar ist. So wie mir berichtet wurde, ging das Kind nach dem Steinwurf zur Mutter und hat es ihr gesagt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jmiernik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Da kann man mal sehen, wie unterschiedlich die Versicherer sind.
Mein Junior hat an einem Ort, an dem er Spielen durfte, nämlich im Wohnzimmer bei Bekannten, ein Matchbox-Auto gegen die Vitrine geschmissen, und dadurch die Scheibe zerstört. Trotz dem, dass wir direkt daneber sassen, also die Aufsichtpflicht nicht verletzt haben, hat unsere Haftpflicht den Schaden reguliert. Er war damals 2,5 Jahre alt.

Das die Kinder auf einem Parkplatz spielen, wo nicht nur von vorne herein die Gefahr besteht, dass sie fremdes Eigentum beschädigen, sondern vorallem auch akute Verletzungsgefahr besteht, ist doch wirklich verantwortungslos.
Wenn das keine Verletzung der Aufsichtpflicht ist, empfehle ich das Auto in Zukunft im Steinbruch zu Parken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

jmiernik hat folgendes geschrieben::
Da kann man mal sehen, wie unterschiedlich die Versicherer sind.
Mein Junior hat an einem Ort, an dem er Spielen durfte, nämlich im Wohnzimmer bei Bekannten, ein Matchbox-Auto gegen die Vitrine geschmissen, und dadurch die Scheibe zerstört. Trotz dem, dass wir direkt daneber sassen, also die Aufsichtpflicht nicht verletzt haben, hat unsere Haftpflicht den Schaden reguliert. Er war damals 2,5 Jahre alt.


Es gibt einige Versicherer, die inzwischen einen Höchstbetrag für derartige Fälle in ihre Bedingungen mit aufgenommen haben- also Haftung: nein (weil Kind unter 7 bzw. 10/Aufsichtspflicht nicht verletzt), Versicherungsschutz/Zahlung: ja.

Vielleicht ist das in Ihrem Vertrag drin gewesen?
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.