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Kündigung des Mieters wegen Ruhestörung

 
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Patrick210576
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 11:27    Titel: Kündigung des Mieters wegen Ruhestörung Antworten mit Zitat

Hallo,
Habe ein dringendes Problem!
Unter welchen vorraussetzungen kann man einen Mieter wegen Ruhestörung kündigen?
Bis jetzt hat sich nur der Hausverwalter, der ebenfalls in dem Haus lebt, beschwert. Von anderen Mietern kamen bis jetzt an mich keine Beschwerden heran.
Ebenso wurde weder Polizei noch Ordnungsamt von irgendeinem anderen Mieter verständigt.
Muss Ich den Mieter Abmahnen? Bin der Meinung es existieren viel zu wenig beweise!

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Sowas dauert immer sehr lange. Der Mieter muss öfters abgemahnt werden, dann muss das noch polizeilich oder anderweitig erfasst sein. Erst wenn das alles gegeben ist kann der Mieter gekündigt werden. Und dann entscheidet das noch ein Richter wenn der Mieter nicht auszieht.
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Patrick210576
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Muss ich denn den Mieter abmahnen, wenn ich ausser den Briefen des Verwalters keine Beweise einer Ruhestörung habe?
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Wenn sich kein M beschwert hat, müssen Sie als VM natürlich nicht abmahnen.

Sie müssen selbst dann, wenn sich M beschweren, nicht abmahnen; müssen dann aber natürlich damit rechnen, dass die gestörten Mieter die Miete kürzen.
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Patrick210576
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
erstmal vielen Dank für die Hilfe!
Der Hausverwalter ist aber Mieter im Haus!
Er ist nur der einzige der sich bei mir beschwert hat!
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schreibe in solch einem Fall den "Störer" immer höflich an, weise ihn darauf hin, daß es Beschwerden gibt und bitte um Stellungnahme.
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Ratz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 206

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mich mal ganz dezent erst mal an die anderen Mieter wenden.

Einfach mal unschuldig nachfragen, dass dir zu Ohren gekommen ist, dass sich ein Mitmieter über die Ruhestörung (evtl. mit angeben, um was und wann es sich handelt) eines anderen Mieters beschwert hätte. Ob ihnen denn auch etwas aufgefallen ist ..

Evtl. ist dieser Mitmieter dem Hausverwalter ja nur mal auf die Füsse getreten und dieser hört jetzt schon die Flöhe husten und es ist ihm zu laut.
_________________
*** Das Licht am Ende eines Tunnels kann auch ein Idiot mit einer Kerze sein ***
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Der Hausverwalter ist Mieter mit allen Rechten. Auch er hat daher Anspruch auf ruhiges Wohnen und kann widrigenfalls die Miete mindern...
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