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Verfasst am: 06.07.05, 16:23 Titel: Handlungsweise des Gerichts
Hallo,
wenn mir jemand helfen könnte wäre ich dankbar.
wieviel Zeit verstreicht nach einreichung einer Räumungsklage bis zum ersten Gerichts Termin und kann ein Termin anberaumt werden ohne den Beklagten die Möglichkeit zu geben zu der Klage Stellung zu nehmen.
Haben die Gerichte Idioden Freiheit.
Ich habe einen Fall wo am 29.06... Kalge eingereicht wurde, keinerlei Post beim Beklagten angekommen ist aber Termin zur Verhandlung ist am 27.07... angesetzt.
Wie kann man sich in solch einem Fall denn wehren?
Kündigung der Wohnung zum 30.06.2005
Mieter ist nicht ausgezogen
Einreichung Räumungsklage im Juli 2004
Termin zur Verhandlung am 07.10.2004
Vergleich geschlossen - Mieter zieht zum 31.03.2005 aus
Mieter ist nicht ausgezogen
Im April 2005 Zwangsvollstreckung beantragt
Zwangsvollstreckung war am 31.05.2005
Kündigung der Wohnung zum 30.06.2004!!!!!!!!!
Mieter ist nicht ausgezogen
Einreichung Räumungsklage im Juli 2004
Termin zur Verhandlung am 07.10.2004
Vergleich geschlossen - Mieter zieht zum 31.03.2005 aus
Mieter ist nicht ausgezogen
Im April 2005 Zwangsvollstreckung beantragt
Zwangsvollstreckung war am 31.05.2005
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