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Ferdi Interessierter
Anmeldungsdatum: 06.07.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 06.07.05, 10:06 Titel: Tod des Vormieters verschwiegen! |
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Hallo Forum,
ich wohne seit 1 Monat in einer Wohnung in der der Vermieter mir erst jetzt mitteilte (eher am Rande) das der Vormieter in der Wohnung verstorben sei!
Nun wollte ich fragen ob dies ein Kündigungsgrund sein könnte?
Allerdings sind mir auch andere extreme Mängel aufgefallen bzw. lief nicht alles so beim Einzug wie ich es mir vorstellte.
Bei der Besichtigung wurde gerade tapeziert! jedoch alles andere so gelassen wie es war. D.h in einem wirklich total verdrechten Zustand.
-Es wurde noch nicht einmal die Zimmer gekehrt in denen tapeziert wurde.
-Die Amaturen des Bades sind Braun vor Siff gewesen.
-Unter den Silikon stellen sprießt der Schimmel.
-Im Bad selbst lag der Staub ohne Witz 3 mm dick.
-Direkt vor meiner Wohnungstür steht total viel Unrat der auch total verstaubt ist. Ich hab echt keine Ahnung wielange da keiner mehr sauber gemacht hat.
-Ein Heizkörper war so alt und verfettet von Essensresten das mir bei in Betriebnahme kotzübel vom alten Fettgeruch wurde. Wer sowas schon mal gerochen hat weiß wovon ich rede.
-Die Kellertreppe muß, laut Aussage meines Nachbarn, wegen seiner Katze aufbleiben, sodass wiederum ein unerträglicher Gestank bis in meine Wohnungstür zieht. Da im Keller von irgendeinem der Müll gelagert wird. Jedesmal wenn ich das Treppenhaus betrete schwieren mir, auch alles wieder ohne Witz, unzählige dicke Fliegen um den Kopf herum.
-Duschen ist nicht möglich da es entweder nur kaltes Wasser oder Heißes gibt. Mischen ist nicht möglich. J
-edesmal hör ich außerdem meinen Nachbarn niesen.
Frage kann ich dem Vermieter für diese aus meiner Sicht erheblichen Mängel eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen?
Und sind es evt. ausreichende Gründe für eine fristlose Kündigung? |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 06.07.05, 10:23 Titel: Re: Tod des Vormieters verschwiegen! |
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Ferdi hat folgendes geschrieben:: | Hallo Forum,
ich wohne seit 1 Monat in einer Wohnung in der der Vermieter mir erst jetzt mitteilte (eher am Rande) das der Vormieter in der Wohnung verstorben sei!
Nun wollte ich fragen ob dies ein Kündigungsgrund sein könnte?
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Ferdi Interessierter
Anmeldungsdatum: 06.07.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 06.07.05, 10:31 Titel: |
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[quote] :lol: :lol: :lol: [/quote]
so witzig finde ich das nicht! |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 06.07.05, 10:32 Titel: |
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Der Mieter kann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Einen Grund braucht es nicht.
Zuletzt bearbeitet von Werner am 06.07.05, 10:33, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 06.07.05, 10:32 Titel: |
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Uiiiiiiiiiiiiii.
Und das war am Anfang der Mietverhältnisses nicht so ?
Und plötzlich hat sich alles in eine völlig azoziale Richtung gedreht ?
Ob der Vormieter dort gestorben ist, kann Ihnen egal sein.
Ich sehe keine Grund für eine Minderung geschweige denn fristlose Kündigung
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 06.07.05, 10:42 Titel: Re: Tod des Vormieters verschwiegen! |
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Ferdi hat folgendes geschrieben:: | Nun wollte ich fragen ob dies ein Kündigungsgrund sein könnte? |
Wieso das denn!?
Wurde Ihnen das Ableben in Ihrer Mietwohnung evtl. im Mietvertrag verboten?  |
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Ferdi Interessierter
Anmeldungsdatum: 06.07.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 06.07.05, 10:58 Titel: |
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Die Wohnung sollte mir halt in einem sauberen Zustand übergeben werden oder etwa nicht? Renovieren und dann die Wohnung nicht zu säubern ist schon etwas asozial! |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 06.07.05, 11:00 Titel: |
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Ferdi hat folgendes geschrieben:: |
so witzig finde ich das nicht! |
Ich schon
Ich behaupte mal, daß sehr viele Menschen in ihrer Wohnung sterben. Da kann es schon mal vorkommen, daß man eine Wohnung mietet, in der der Vorbesitzer verstorben ist.
Das muß der Vermieter Ihnen auch nicht mitteilen, weil es Sie schlicht nichts angeht. |
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flo2 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2005 Beiträge: 876 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 06.07.05, 11:04 Titel: |
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BGB hat folgendes geschrieben:: | § 536b
Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält. |
Tipp zum Weiterlesen: http://dejure.org/gesetze/BGB _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge. |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 06.07.05, 11:16 Titel: |
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Die Wohnung SOLLTE mir halt in einem sauberen Zustand übergeben werden oder etwa nicht? Renovieren und dann die Wohnung nicht zu säubern ist schon etwas asozial!
Das schöne Wort 'sollte' wird wieder mal, im Nachhinein bemüht.
Ist doch immer wieder nett.
Das mit dem asozial kann man auch andersrum sehen.
So eine Wohnung anzunehmen zeigt doch dass man sich 'wohlfühlt'
Das könnte auch asozial sein.
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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yasha FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 06.07.05, 11:36 Titel: |
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Öhm wenn im Vertrag nicht steht, das die Wohnung in einem renovierten und sauberen Zustand übergeben wird, hat man keinerlei Anspruch darauf
==> Selberputzen ist(besser war) hier angesagt*G*
Sollte es so im MV gestanden haben hätte der Mieter eine Beseitigung des Mangels verlangen können, allerdings hätte er das unverzüglich machen müssen und nicht erst einen Monat später _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst  |
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Ferdi Interessierter
Anmeldungsdatum: 06.07.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 06.07.05, 11:49 Titel: |
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naja es ist ja auch nicht so das ich jetzt im Streit mit meinem Vermieter bin und meine Miete bezahle ich auch immer regelmäßig!
Aber den Schimmel z.B. hab ich halt nicht vorher gesehen! Naja dann werd ich wohl ordentlich kündigen müssen. |
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Melanie FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 298 Wohnort: Hessen in de Pampa
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Verfasst am: 06.07.05, 11:55 Titel: |
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Zitat: | ich wohne seit 1 Monat in einer Wohnung in der der Vermieter mir erst jetzt mitteilte (eher am Rande) das der Vormieter in der Wohnung verstorben sei!
Nun wollte ich fragen ob dies ein Kündigungsgrund sein könnte? |
Liegt er denn noch in der Wohnung, am Rande
Das wäre vielleicht ein Grund...
Andernfalls sehe ich keine Chance! _________________ manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären..... |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 06.07.05, 13:17 Titel: |
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@Melanie:
Daher der Geruch, der kommt gar nicht aus dem Keller.....
Vielleicht meint der Poster, Wohnungen, in denen jmd. verstorben ist, dürfen nicht mehr weitervermietet werden ? Vielleicht steht das ja auch irgendwo und wir wissen es nicht.
Man sollte natürlich nicht seine Fantasie damit beschäftigen und sich wiederholt das Ableben des Vormieters in Cinemascope vorstellen. Vielleicht hat man ja dessen altes Sofa noch im Wohnzimmer und die Leiche wurde dort gefunden, schon von den Maden durchseucht.....  _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Ferdi Interessierter
Anmeldungsdatum: 06.07.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 06.07.05, 14:33 Titel: |
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ihr Blitzmerker! Es ging einfach nur darum zu wissen ob in diesem Fall eine Aufklärungspflicht seitens des Vermieters besteht!
Ich wollte einen obligatorischen Grund zur fristlosen Kündigung finden.
Außerdem soll es Menschen geben die diesen Gedanken nicht sehr angenehm finden in einer Wohnung zu leben wo evt. schon tagelang ein Mensch vorher Tod gelegen hat.
Darüberhinaus wie würdet ihr es empfinden ein Auto zu fahren in dem sich schon mal einer zu tode gekommen ist? |
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