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Ein Zivi, tätig in einem Altenwohnheim, fährt während der Dienstzeit zur amtsärztlichen Untersuchung, die bei jedem neuen Zivi gemacht werden muss. Er fährt vormittags vom Altenwohnheim mit seinem Privatauto los und verursacht (wie gesagt: alles während der Dienstzeit und zur Untersuchung musste er) beim Wenden einen Schaden an einem anderen Auto sowie an seinem Privatauto. Personen kamen nicht zu Schaden.
Zählt dies als Wegeunfall? Muss hier die Versicherung des Altenwohnheims zahlen? Wer zahlt für wessen Schaden?
Das zahlt die Kfz Haftpflicht des verursachenden Fahrzeuges. Wie und wobei es benutzt wurde spielt dabei keine Rolle. Ausgleichszahlungen des Arbeitgebers müssten vertraglich geregelt sein, haben aber nichts mit der Haftung laut stvg zu tun.
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Ausgleichszahlungen des Arbeitgebers müssten vertraglich geregelt sein, haben aber nichts mit der Haftung laut stvg zu tun.
Nein, bei einem Arbeitnehmer ergeben sich diese "Ausgleichszahlungen" aus dem Prinzip der Risikoverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie sie durch das BAG entwickelt wurde.
Hier existiert allerdings weder ein Arbeitgeber noch ein Arbeitnehmer und auch kein Vertrag, da es um Zivildienst geht. Da könnte - unter Umständen - der Bund als Dienstherr haften. Das ist aber ein weites Feld.
Na wie gesagt, FM, das wissen wir nicht. Ich habe da schon die seltsamsten Sondervereinbarungen gesehen. Aber wie gesagt davor steht die Haftung des KFZ Versicherers der in jedem Fall aufkommen muss. Oder liege ich da falsch?
Späte Grüße Thom
[quote="HudsonZählt dies als Wegeunfall? Muss hier die Versicherung des Altenwohnheims zahlen? Wer zahlt für wessen Schaden?[/quote]
Als Wegeunfall zählt das schon. Wenn aber der Zivi keinen Personenschaden davon getragen hat, zahlt die Versicherung des Altenwohnheims (= Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) bzw. der Bund nix. Sachschäden sind darüber nicht zu erstatten.
Also bleibt Haftpflicht und Versicherung des Zivis.
Gruß
Astrid _________________ Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
Des weiteren würde ich mal in Frage stellen ob das eine dienstlich angeordnete Fahrt war oder es nicht eigentlich alleine Sache des Zivis war diese Untersuchung zu absolvieren und er freundlicher Weise dafür von dem Altenheim freigestellt wurde. Das Altenheim braucht natürlich diese Untersuchung damit der Zivi voll eingesetzt werden kann, allerdings als Vorraussetzung für die Stelle dort, die Fahrt ist ja nicht Teil seiner Pflichten im Altenheim. Wegeunfall ja, und ich glaub man kann die Kosten dann bei der Steuererklärung ansetzen. Aber das Altenheim sehe ich überhaupt nicht in der Pflicht. _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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