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Verbrauchskostenabrechnung bei unentgeltlichem Wohnrecht

 
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maranlan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 18:32    Titel: Verbrauchskostenabrechnung bei unentgeltlichem Wohnrecht Antworten mit Zitat

A= Leute mit unentgeltlichem Wohnrecht
B= eigentümer

hallo noch eine frage

Für A besteht im hause von B ein unentgeltliches wohnrecht. welce kosten können in der verbrauchskostenabrechnung angesetzt werden?

müllabfuhr?
wasser?
entwässerung?
heizkosten?
schornsteinfeger?
wartung heizung?
Flurlicht?
grundsteuer?
gebäudeversicherung?

welche kosten können A von B in rechnung gestellt werden??

über antworten würde sich A freuen;O)
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Das sollte alles da geregelt sein, wo das unentgeltliche Wohnrecht zugesichert wurde (notarieller Vertrag?).
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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maranlan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

nein, im vetrag wurde seitens des erblassers nur das unentgeltliche wohnrecht eingeräumt;
...im netz habe ich gelesen dass dann nur die tatsächlichen verbrauchskosten zu zahlen wären und nicht alle umlegungsfähigen Kosten..

was ist denn konkret dann zu zahlen wenn keine regelung vorliegt?

danke für die antwort;O)
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maranlan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

weiß niemand einen rat?;O(
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 16:39    Titel: Re: Verbrauchskostenabrechnung bei unentgeltlichem Wohnrecht Antworten mit Zitat

maranlan hat folgendes geschrieben::
... welce kosten können in der verbrauchskostenabrechnung angesetzt werden?

müllabfuhr?
wasser?
entwässerung?
heizkosten?
schornsteinfeger?
wartung heizung?
Flurlicht?
grundsteuer?
gebäudeversicherung?

welche kosten können A von B in rechnung gestellt werden??

Alle vorgenannten Kosten zählen zu den Verbrauchskosten.
MfG
Lucky
_________________
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