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Mietvertrag gekündigt, einen Monat LÄNGER in Wohnung bleiben

 
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futuretom
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 21:34    Titel: Mietvertrag gekündigt, einen Monat LÄNGER in Wohnung bleiben Antworten mit Zitat

Hallo,

mal angenommen, jemand hat seinen mietvertrag gekündigt, zum ende des soundsovielten, und muß nun raus. Der Vermieter hat auch schon einen nachmieter zum beginn des nächsten monats. jetzt hat der alte mieter aber probleme mit der neuen wohnung und kann dort nicht einziehen. jemand hat mal gesagt, der altmieter kann bis zu einem monat in der alten wohnung bleiben (natürlich gegen normale mietzahlung) OHNE das der altmietvertrag neu auflebt, oder der vermieter irgendwelche ansprüche hat, weil der neue mieter nicht einziehen kann (schadenersatz ect.).
das heißt, als altmieter könnte man bis zu einem monat einfach in der alten wohnung bleiben, halt noch eine miete zahlen und dann erst ausziehen, ohne irgendwelche folgen. ich kann das kaum glauben, ist das so???

vielen dank
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 00:53    Titel: Re: Mietvertrag gekündigt, einen Monat LÄNGER in Wohnung ble Antworten mit Zitat

futuretom hat folgendes geschrieben::

das heißt, als altmieter könnte man bis zu einem monat einfach in der alten wohnung bleiben, halt noch eine miete zahlen und dann erst ausziehen, ohne irgendwelche folgen. ich kann das kaum glauben, ist das so???


Nein das ist nicht so.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wo kommt der her, der das gesagt hat? Aus dem Kongo?
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Vermieter vermutlich Schadensersatz wegen Nichterfüllung an den neuen Mieter zahlen muß (z.B. die Kosten für ein Hotelzimmer), wird er diesen Schaden seinerseits vom alten Mieter einfordern.
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