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Verfasst am: 06.07.05, 21:42 Titel: Schimmel in der Wohnung
A= Bewohner einer Wohnung mit unentgeltlichem Wohnrecht
B= Eigentümer dieser Wohnung
Zum Fall:
A bewohnen eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und genießen ein unenteltliches Wohnrecht. Seit kurzem befindet sich gesundheitgefährdender Schimmel in dr Wohnung. B sagt: "Keine Mietzahlung auf dem Konto da unentgeltliches Wohnrecht; also geht mich der Schimmel nichts an; seht zu wie ihr den weg bekommt"!
Zu Recht? Kann A nicht verlangen dass der Schimmel durch B beseitigt wird?
Kann A auch ohne B den Schimmel zu Lasten des B entfernen lassen?
Ist eine Aufrechnung der Kosten für den Schimmelbeseitiger gegen die Verbrauchskostenabrechnung des B möglich bzw. kann A die Kosten von der Verbrauchskostenabrechnung des B in Abzug bringen und nur den Residualüberschuss daraus B zukommen lassen??
Mit den Verbrauchskosten hat das nichts zu tun. Für die Schimmelbeseitigung ist derjenige verantwortlich, der ihn verursacht. Ggf. kann ein Gutachter Luft- und Außenwandtemeratur messen, die Luftfeuchtigkeit prüfen, das Heiz- und Lüftungsverhalten kontrollieren usw. um festzustellen, wo der Schimmel herkommt.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Wand im Schimmelfleck anbohren. Wenn Wand trocken ist, ist der Mieter Schuld. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Wird die Feuchtigkeit vom Vermieter trotz Abmahnung nicht behoben, kann der Mieter auch fristlos kündigen. (LG Kassel WM 88, 109)
Wird er wohl kaum bei kostenfreiem Wohnrecht. Da muss der Mieter wohl durch?
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