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Abmahnungen wegen Lärmbelästigung - ist Kündigung möglich?

 
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maxsable
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Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 21:43    Titel: Abmahnungen wegen Lärmbelästigung - ist Kündigung möglich? Antworten mit Zitat

M kriegt 1.Abmahnung wegen Lärmbelästigung und Nichteinhaltung der Hausordnung
(ohne Beweise und Fakten)
Gleichzeitig wurde M zu Schlichtungsgespräch aufgefordert.
Da wurde es ihm unterrichtet, das nach mögliche 2.Abmahnung die fristlöse Kündigung kommt.
Es gibt keine Nachweise von Störung, ausschliesslich nur mündliche Angaben der Mieterin von unten. Alle andere Mitmietern haben es schriftlicht bestätigt dass M die Hausordnung einhaltet.
Darf VM im solchen Fall den Mietvertrag kündigen???
Konkrete Umstände von der Klage lasse ich jetzt weg, kann aber auch erklären.
Entschuldigung für gebrochene Deutsch
Vielen Dank im voraus
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich gesprochen kann der VM das Mietverhältnis kündigen wenn der Mieter den Hausfrieden stört.
Ob jetzt in dem Fall die eine Mahnung ausreicht und ob die Störung so gravierend ist das eine Kündigung gerechtfertigt ist wird nur ein Gericht endgültig klären können. Bei dem Prozess muss dann der VM auch die Beweise auf den Tisch legen.
M sollte schriftlich dem VM seine Sicht der Dinge erklären und dann ein Gespräch mit der anderen Mieterin führen. Am besten im Beisein des VM. Dann dürfte sich schnell herausstellen ob es wirklich Störungen gibt oder nicht.
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maxsable
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Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und danke erstmals.
Es geht überhaupt nicht um etwas das ausser normale Lebensaktivitäten geht...
M hört keine Musik, musiziert nicht, treibt kein Sport in der Wohnung usw.
Es geht aber um extrem hellhöriges Miethaus mit Holzdieleboden.
Und natürlich M, als 3-kopfige Familie, inkl 1 Kind, kann nicht über Wohnung fliegen oder 24 Std schweigen...
Zu Ruhezeiten gibt es kein Beschwerde.
Im Hausordnung steht es dass M soll "auf alle vermeidbare Lärmbelästigungen verzichten". Wer entscheidet dann - sind unsere "Geräusche" vermedbar oder nicht?
Um andere Störung den Hausfrieden geht es überhaupt nicht.
Vielen dank nochmals
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte der VM mit dieser Grundlage kündigen hast Du 2 Möglichkeiten:
Ausziehen oder der Kündigung widersprechen. Bei Punkt 2 muss der VM klagen, wenn er seine Kündigung durchziehen will. Mit Deiner Schilderung sähe es m.E. in diesem Fall für den VM schlecht aus.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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skayritera
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Susanne hat folgendes geschrieben::
Sollte der VM mit dieser Grundlage kündigen hast Du 2 Möglichkeiten:
Ausziehen oder der Kündigung widersprechen. Bei Punkt 2 muss der VM klagen, wenn er seine Kündigung durchziehen will. Mit Deiner Schilderung sähe es m.E. in diesem Fall für den VM schlecht aus.


Grundsätzlich darf nur der Vermieter abmahnen, Der Mieter hingegen nicht.
_________________
Mfg Skayritera Winken
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollten M nicht abmahnen können? natürlich geht das...
Aber er kann nur seinen Vertragspartner, den VM abmahnen...
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skayritera
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

thdoerfler hat folgendes geschrieben::
Warum sollten M nicht abmahnen können? natürlich geht das...
Aber er kann nur seinen Vertragspartner, den VM abmahnen...


Aber nicht Mieter gegen Mieter!
_________________
Mfg Skayritera Winken
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
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