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Unfall durch Wohnmangel

 
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Hörnchen2
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Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 21:03    Titel: Unfall durch Wohnmangel Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

ich wollte mal fragen, ob ich Schadensersatzansprüche rückwirkend geltend machen kann, wenn uns in einer neubezogenen Wohnung z.T. gravierende Wohnungsmängel festgestellt haben.
Problem 1: Eine Leckage im Heisswassersystem, Wasser tränkt die Wände in 4 Zimmern. Durch einen Experten für Bautrocknung sind in Gegenwart des Vermieters hohe Feuchtigkeitswerte in Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Bad festgestellt worden. Da der Heisswasserzähler auch ohne Heisswasserentnahme einen Durchfluss misst ( seit Bezug am 01.03.05 sind es fast 1400m³(!) Wasser die in die Wand laufen.
Vermieter versprach, einen Handwerker zu beauftragen, das war vor 4 Wochen.
Ich habe dem Vermieter vorgeschlagen, erst mal die restlichen Kautionsraten ( 2x300? ) solange einzubehalten, bis die Leckage beseitigt, die Wände getrocknet und nach einem Sporentest eine gesundheitsbezogene Unbedenklichkeit gewährleistet ist. Sporentest ist mir deshalb wichtig, weil wir 4 Kinder haben.
Problem 2: Über den Kinderzimmern befindet sich die Terasse unserer Nachbarn. Nach starkem Regen läuft Wasser in die Zwischendecke und tropft auf den Fliesenboden. Das Problem war bekannt, aber es sollte auch schon behoben sein. Ein Dachdecker hat das Dach nach Vermieteranweisung aber nur teilweise repariert, warum....??
Nun hat es wieder stark geregnet, ich habe den Raum betreten und bin auf einer Wasserlache ausgerutscht. Dabei habe ich mir die Wirbelsäule geprellt.
Jetzt will ich entschädigt werden, sollte ich dazu Anzeige erstatten?
Wie sieht es mit dem Honorar eines Anwalts aus?
Ausserdem kann ich mich im Moment weder um unsere Kinder richtig kümmern, noch effektiv an meinem Existenzgründungsvorhaben arbeiten. Ich bin z.Zt. arbeitslos bzw. Existenzgründer.

Gruß
Hörnchen
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 06:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, aber Sie wussten doch, dass der Schaden vorhanden ist und mussten daher damit rechnen, sich verletzen zu können.
Sie schreiben selber, dass das Problem bekannt war/ist.
Daher hätten sie sich besser vorsehen müssen.
Ich sehe da jetzt keien Ansprüche gegen Irgendjemanden.

Übrigens ist die Kaution unabhängig von eventuellen Mängeln zu entrichten.

Gruss det11
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 07:16    Titel: Antworten mit Zitat

Der Schaden war bekannt, hatte aber schon behoben sein müssen! Ich sehe durchaus einen Grund für eine Schadenersatzklage, auf Schmerzensgeld bzw. Folgeschäden.
Gleichzeitig auch gleich eine neue Wohnung suchen, weil:
1. der VM macht nix und wird auch nix machen, das ist doch jetzt schon offensichtlich
2. bei einer Schadenersatzklage ist davon auszugehen, dass in Zukunft nicht mit einem "normalen" Mieter/Vermieter-Verhältnis zu rechnen ist.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Ulrich
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Schaden war bekannt, hatte aber schon behoben sein müssen! Ich sehe durchaus einen Grund für eine Schadenersatzklage, auf Schmerzensgeld bzw. Folgeschäden.


Na, ja, so sicher wär ich mir da nicht, schließlich gibts den § 254 BGB. Da sollte man sich doch eingehend rechtlich beraten lassen, das kann und darf ein Internetforum nicht leisten.
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Hörnchen2
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Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

@det11:
Ich hatte nicht mitbekommen, dass es so stark geregnet hat, war zu diesem Zeitpunkt im Bad. Auf dem Weg zum Kleiderschrank war die Pfütze im Weg. Muss ich denn erst aus dem Fenster sehen, bevor ich mich gefahrlos durch die Wohnung bewegen kann, bei 710 ? Miete / Monat ?
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Es hat nichts mehr getropft?
Vom starken Regen war nichts zu hören ?
Ich hab meine Probleme das zu glauben.

Aber für die Bude sind 710€ eindeutig zuviel.
Kommen Sie nach Unterfranken, ich hab noch ein Häuschen für 350€ kalt zu vermieten.

Gruss det11
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jmiernik
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 07:53    Titel: Re: Unfall durch Wohnmangel Antworten mit Zitat

Zitat:
Da der Heisswasserzähler auch ohne Heisswasserentnahme einen Durchfluss misst ( seit Bezug am 01.03.05 sind es fast 1400m³(!) Wasser die in die Wand laufen.



WAAAS????? 1400 Liter meinen Sie doch bestimmt?

Bei 1400m³ wäre der Preis alleine für das Wasser+Kanal in unserer Gemeinde schon 7000EUR.
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