Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Einbehalten der Genossenschaftsanteile
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Einbehalten der Genossenschaftsanteile

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
galileo20001
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 19:56    Titel: Einbehalten der Genossenschaftsanteile Antworten mit Zitat

Hallo,


Mieter A hat für eine kleine 2-Zimmer-Wohnung Genossenschaftsanteile in Höhe von 462 € bezahlt und ist dann im August 04 mit seiner damaligen Verlobten in eine größere Wohnung innerhalb derselben Wohnungsgesellschaft umgezogen. Sie war für die Zahlung der Miete und Mieter A für alle anderen Unkosten verantwortlich. Die Verlobte wurde Mitglied und Mieter A stand nur mit auf dem Mietvertrag, von dem er im Dez 2004 zwecks Trennung wieder heruntergenommen wurde.


Nun war die Zeit der Auszahlung. Leider kam nicht 1 Cent. Nun wurde dem Mieter A von Seiten der Wohnungsgenossenschaft mitgeteilt, dass er nur anteilig 262 € erhalte, da vom August bis Dez 2004 Mietschulden in Höhe von 200 € angefallen sind. Leider wusste Mieter A nichts davon, hat auch keine Mahnung oder ähnliches gesehen, da er auf Montage war.

Er argumentierte, dass es 2 verschiedene Wohnungen und 2 verschiedene Mitgliedskonten waren. Ausserdem das die Genossenschaftsanteile nicht für Mietschulden verwendet werden dürfen. Ohne Erfolg. Er war sich nun inzwischen auch nicht mehr sicher, ob dies auch eine korrekte Argumentation war. Seine Ex-Verlobte ist auch nicht bereit ihn den einbehaltenen Teil zu zahlen.

Gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt? Danke. Smilie

Galileo20001
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Galileo hat Unrecht.

Wenn A auch Mieter der neuen Wohnung war - also im Vertrag stand - dann konnte die vorher von ihm aufgebrachten Genossenschaftsanteile umgeschrieben werden .

Der Genossenschaft ist es nämlich egal, von wem das Geld kommt.

Der Auszahlungsanspruch kann dann selbstverständlich mit den Mietschulden aufgerechnet werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
galileo20001
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 17:19    Titel: Einbehalten der Genossenschaftsanteile Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antwort. Die Genossenschaftsanteile wurden nicht umgeschrieben. Sieht nun der Sachverhalt anders aus?

MfG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.