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mündlicher Mietvertrag / Vermieter behält Kaution ein

 
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mavli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 13:18    Titel: mündlicher Mietvertrag / Vermieter behält Kaution ein Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

Folgende Situation. Bis 2003 lebte ich zusammen mit meinem Exgatten mittels schriftlichen Mietvertrag in einem Haus. Nach der Trennung kündigten wir zunächst den Mietvertrag, ich blieb jedoch nach mündlicher Absprache mit dem Vermieter weiterhin im Haus wohnen, einen neuen schriftlichen Vertrag gab es jedoch bis heute nicht mehr.
Nunmehr habe ich diesen mündlichen Mietvertrag fristgerecht zum 30.09. gekündigt. Die Kaution aus dem alten Vertrag (€ 3.000) verblieb jedoch bis jetzt beim Vermieter.
Auf Anfrage hin die Kaution bereits jetzt zurückzuzahlen, weigert sich der Vermieter. Wir sind uns einig daß das Haus besenrein ohne weitere Reparaturen übergeben wird.

Frage: Wie ist die Rechtslage ? Muß der Vermieter die Kaution umgehend freigeben ?
Welche Handhabe gibt es dafür wenn er es nicht tut ?

Vielen Dank für alle Antworten

Gruß

Nicole H.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM kann sich zwischen 2 und 6 Monaten Zeit lassen mit Rückzahlung der Kaution. Darüber hinaus kann er noch einen Teil, in Höhe der zu erwartenden Nebenkostennachforderung, zurück behalten.
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

unbedingt Übergabeprotokoll erstellen, in dem haarklein aufgeführt wird, was vom M noch zu machen oder zahlen ist. Wenn das Protokoll enthält, dass der M nichts mehr zu machen hat, kann der VM nur einen Teil für NK behalten. Sie schreiben so als ob Sie das ganze Haus gemietet haben, dann zahlen Sie doch NK (außer Grundsteuer) vermutlich nicht an den VM sondern direkt an die Stadt oder den Gärtner ?
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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mavli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die prompten Antworten.

Ja ich bezahle zusätzlich einen Nebenkostenabschlag (für die Grundsteuer), alles weitere erledige ich direkt mit den Versorgern (Müll, Gas etc.). Bisher mußte ich keine Nachzahlungen für Nebenkosten an den Vermieter bezahlen, somit er eigentlich daraus keine Rückstände haben wird.

Gruß

Nicole H.
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Da sich die Grundsteuer nicht ändert, sollten Sie - wenn es irgend möglich ist - bei der Wohnungsübergabe auch diese Nebenkosten (wenn es denn die einzigen sind, die über den VM laufen) mit dem VM ABSCHLIESSEND klären.
Alles, wo bei der Übergabe nicht haarklein geregelt wird, was noch zu tun/zahlen ist, gibt hinterher Ärger, weil der VM ja noch im Besitz Ihrer Kaution ist (und nun mal der Versuchung unterliegt, davon noch etwas für sich abzuzweigen).
_________________
Herzliche Grüße
FOC

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