Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gehweg am Haus wiederherstellungspflicht?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gehweg am Haus wiederherstellungspflicht?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Maik-HRO
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 18:21    Titel: Gehweg am Haus wiederherstellungspflicht? Antworten mit Zitat

Hallo wir haben in einem zweifamilienhaus die obere Etage gemietet.

Nach einigen Monaten ist vom Vermieter wegen Instandhaltungsmaßnahmen am Haus der weg am Haus weggenommen worden.
Jetzt klafft dotrt eine Baustelle und wir müssen an der stark befahrenen Bundesstrasse von der Haustür in den Garten und zum PKW Stellplatz.

Der VErmieter weigert sich aber den Urzustand wieder her zu stellen und meint wir können vorne rum, an der besagten Str.

Gibt s ein Recht auch wieder herstellung des weges wegen der extrem erhöhten Unfallgefahr und der tatsache das beo einzug der weg vorhanden war?

Wer muß für Kosten der herstellung aufkommen?

Anderes Thema noch wer ist für die sicherheit am Haus zuständig, doch der Vermieter?
Es geht da um mangelnde BEleuchtung
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM muss den Zustand, in dem Sie angemietet haben, aufrecht erhalten.
Mängel, die bei Beginn der Mietzeit bestanden, können Sie später nicht monieren.
Handelt es sich bei dem Weg um den öffentlichen Bürgersteig - hoffe nicht ....
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Maik-HRO
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

FOC hat folgendes geschrieben::
Der VM muss den Zustand, in dem Sie angemietet haben, aufrecht erhalten.

Das sieht er nach seiner Aussage anders

Zitat:
Mängel, die bei Beginn der Mietzeit bestanden, können Sie später nicht monieren.

Es bestand kein wissender Mangel unsererseits

Zitat:
Handelt es sich bei dem Weg um den öffentlichen Bürgersteig - hoffe nicht ....

nein, es ist ein Weg auf dem Grundstück der es uns ermöglichte nicht bis zur hauptstrasse gehen zu müssen, sondern sicher innerhalb des grundstücks uns zu bewegen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 07:16    Titel: Antworten mit Zitat

Naja. Irgendwie klingt das nicht nach einem "Mangel", sondern nach einer weggefallenen Bequemlichkeit. Man kann sich das aus der Ferne schlecht vorstellen.
In gewissem Rahmen hat der Vermieter natürlich das Recht zur freien Gestaltung seiner Aussenanlagen. Insbesondere, wenn diese nicht vom Mieter mitgemietet wurden.

Für die Sicherheit innerhalb seines Grundstücks ist natürlich der Vermieter verantwortlich.

Wenn(!) euer Vermieter mit im Haus wohnt, würde ich mir schon stark überlegen, ob es sich hier wirklich um einen trifftigen Grund zum Streiten handelt. Immerhin könnte er euch dann einfach vor die Tür setzen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Maik-HRO
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Naja. Irgendwie klingt das nicht nach einem "Mangel", sondern nach einer weggefallenen Bequemlichkeit. Man kann sich das aus der Ferne schlecht vorstellen.


Das ist das Problem schlechthin, wenn man es nur lesen und nicht sehen kann.

Zitat:
In gewissem Rahmen hat der Vermieter natürlich das Recht zur freien Gestaltung seiner Aussenanlagen. Insbesondere, wenn diese nicht vom Mieter mitgemietet wurden.


Schlimm genug

Zitat:
Für die Sicherheit innerhalb seines Grundstücks ist natürlich der Vermieter verantwortlich.


Das versuche ich ihm gerade beizubringen, wo ich aber auf taube ohren stoße

Zitat:
Wenn(!) euer Vermieter mit im Haus wohnt, würde ich mir schon stark überlegen, ob es sich hier wirklich um einen trifftigen Grund zum Streiten handelt.


Ja wohnt er, daher nicht unbedingt ein Grund

Zitat:
Immerhin könnte er euch dann einfach vor die Tür setzen.


Na so einfach wird das ja wegen einer Streitigkeit nicht sein???

Da muß ja wohl ein Grund vorliegen um seine Mieter einfach mal so vor die Tür zu setzen oder?

Ansonsten Danke für die Ausführungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einem 2-Familien-Haus, in dem der VM selbst wohnt, ist es das nicht. Hier hat der VM eine erleichterte Kündigung, sprich: mit einer 3 monatigen Fristverlängerung - also einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, kann er unbegründet kündigen!
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.