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Verfasst am: 12.07.05, 21:46 Titel: Nebenkostenabrech. nur für Heizperiode weil Ablesegerät neu?
Hallo,
kann ein Vermieter bei einem normalerweise anstehenden Abrechnungszeitraum vom 1.03.04-28.02.05 die Nebenkostenabrechnung nur für die Heizmonate (1.11.04-28.02.05) ausstellen und damit das vermutlich während der heizfreien Zeit (1.03.04-31.10.04) angesammelte Guthaben an bereits gezahlten Nebenkosten (denn meinstens sind die Abschlagszahlungen in der heizfreien Zeit höher, als die eigentlich anfallenden Nebenkosten) einfach wegfallen lassen, weil die Ablesegeräte zum 1.11.04 ausgetauscht wurden und die alten Ablesegeräte angeblich nicht fehlersicher waren?
Ergibt sich so nicht für die 4 Heiz-Monate mit großer Wahrscheinlichkeit ein höherer Nachzahlungsbetrag als es bei einer Verrechnung der tatsächlich angefallenen und der bereits gezahlten Nebenkosten für alle 12 Monate (also auch die heizfreien Monate) der Fall wäre?
Bei uns werden die Zähler auch ausgetauscht, abgerechnet wird zum Jahresende, das wurde zwar nicht ausdrücklich gesagt, ist aber selbstverständlich.
Die Abrechnung macht eine Firma im Auftrag des Vermieters und laut dieser Firma ist das alles so ok. Und es geht angeblich immer nur für den Zeitraum März bis Februar darauffolgenden Jahres, weil das auch der Abrechnungszeitraum für die Gasrechnungen ist.
Es ist aber wirklich nur für die Heizmonate abgerechnet worden und der Nachzahlungsbetrag ist mehr als 3 mal so hoch wie das letzte Jahr, in dem die vollen 12 Monate berechnet wurden. Allerdings läßt man auch das nicht als Beweis gelten, da die Ablesegeräte angeblich ungenau waren.
Der Vermieter wil oder kann das Problem nicht verstehen. Er begreift nicht, dass es normalerweise in den heizfreien Monaten ein Guthaben gibt, welches dann den Betrag aus den Heizmonaten etwas ausgleicht. Da es ja auch nur 12 Monate Widerspruchsfrist für den Mieter gibt, kann man ja auch nicht bis zur nächsten Abrechnung warten, da diese vermutlich erst nach 12 Monaten vorliegt.
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