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Verfasst am: 12.07.05, 09:52 Titel: mieter putzen zu wenig
Guten Tag,
was tun, wenn ein Wohnungsmieter zu wenig putzt? Das betrifft sowohl die Wohnung (Böden, Toilette, mitvermietete Küchengeräte und -schränke) als auch das Treppenhaus. Ich habe keine Kaution verlangt und sehe es nun kommen, dass ich beim Auszug der Mieter eine Putzfrau bestellen muss. Darauf angesprochen putzen die Mieter ein wenig, aber nicht gründlich. Kann ich in einer Abmahnung hinweisen auf eine allgemeine Pflicht zur Reinigung der Wohnung? Auf welche BGB-Paragraphen kann ich mich beziehen? Wie muss ich formulieren?
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 12.07.05, 10:03 Titel:
Beim Bund nennt man es Stubendurchgang mit Nachreinigung und Ausgangssperre. Ich würde einen Anschlag anbringen und den Mieter darauf Aufmerksam machen, daß wöchentlich zu einer festen Uhrzeit ein Wohnungsdurchgang gemacht wird.
ausserdem ist wenig relativ. Bei einer entsprechenden Belastung kann einmal Putzen in der Woche sicherlich zu wenig sein.
Zum weiteren, wie kommt man zu der Feststellung, daß der Mieter zu wenig putzt. Eine unangemeldete Wohnungsbesichtigung kann Folgen haben.
Wenn der Mieter gern im Dreck lebt, dann schon mal daran gewöhnen.
Weiterhin ist eine Kaution auch nicht für eine Reinigung der Wohnung vorgesehen! Eine Wohnung wird besenrein übergeben, d.h. ausfegen oder durchsaugen, zu etwas anderem ist der Mieter nicht verpflichtet, es sei denn, es wurde im MV vereinbart. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
mich würde auch mal interessieren, auf welchem Weg der Vermieter zu der Erkenntnis gekommen ist, dass der Mieter zu wenig putzt!!
Zunächst einmal geht es den Vermieter einen feuchten Kericht an, ob, wie oft und wie gründlich der Mieter die gemieteten Räume putzt, solange die Räume in vertragsmäßigem Zustand zurückgegeben werden.
Der Begriff "wenig" ist in der Tat relativ. Der Eine ist nicht glücklich, wenn er nicht mindestens jeden zweiten Tag Hausputz machen kann, dem Anderen fehlt dafür einfach die Zeit, weil er arbeiten und Geld verdienen muss, u.a. auch für die Miete, die der Vermieter pünktlich auf seinem Konto sehen will.
Übrigens: Im BGB ist das Recht des Mieters auf Privatsphäre festgeschrieben, nicht jedoch wie oft er die Wohnung zu putzen hat.
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