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Einbruch und Versicherung Zahl nicht >:-/

 
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Phoenixcars.de
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 13
Wohnort: Schleswig

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 15:40    Titel: Einbruch und Versicherung Zahl nicht >:-/ Antworten mit Zitat

Hallöchen,
also bei mir wurde vor einiger Zeit eingebrochen und ziehmlich viel entwendet wie zB.
Flatscreen Fernseher DVD Player, Sterioanlage + Boxen und mein Pc + Monitor.....

Versicherung und Polizei haben den Schaden aufgenommen,nun will die Versicherung den Schaden nicht ersetzen und bergündet es damit:>>>Uns liegt nunmehr die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft vor.Danach haben Sie als Sie nach Ihrer Abwesenheit wiederkamen die Haustür geöffnet vorgefunden.Die Polizei hat jedoch von den Tätern keine Spuren gefunden.Der Anscheinsbeweis konnte somit von Ihnen nicht geführt werden.....auch Nachbarn haben nichts bemerkt!!!

Was kann ich nun dagegen Unternemen ???? habe schon WIEDERSPRUCH eingelegt und höre nichts mehr von denen.....
Kann mir jemand helfen???
MfG Kai

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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 07:01    Titel: Antworten mit Zitat

der versicherungenehmer muss einen schadenfall nachweisen. alleine dadurch, das die tür offen stand und sachen fehlen ist noch kein einbruch-diebstahl nachgewiesen (jemand könnte ja auch vergessen haben, die tür richtig zu schliessen?).

wie sind die täter reingekommen, wenn die tür nicht aufgebrochen wurde?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Kai,

ich denke mal, es sieht schlecht aus für dich.

Es sind keine Einbruchspuren vorhanden, also ist nicht bewiesen, dass ein Einbruch vorgelegen hat.

Der Versicherungsnehmer hat den Eintritt des Versicherungsfalles, hier des Einbruchs, zu beweisen. Und ein Einbruch ohne Einbruchspuren ist sehr selten.

Möglich ist zwar, dass der Täter ohne sichtbare Spuren eingebrochen ist (Schließzylindermanipulation, "Picking" oder "Schlüsselschlagen"), aber auch das müsste der Versicherungsnehmer beweisen, und das wird nicht lustig. (das geht durch ein recht teures Gutachten: rasterelektronenmikroskopische Untersuchung des Schließzylinders)
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Phoenixcars.de
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 13
Wohnort: Schleswig

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Antworten ,
die Tür ist aufgebrochen worden (ist auch von der Polizei) festgestellt worden,
nur sie haben die Täter nicht gefunden das ist doch kein Grund nicht zu Zahlen oder????
Kai
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Tür tatsächlich aufgebrochen wurde, liegt grundsätzlich ein ersatzpflichtiger Schaden vor. Dann kann ich mir nicht vorstellen, warum hier abgelehnt wird. Oder es gibt noch andere Umstände, die wir hier nicht kennen....
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Grüße, Mogli
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

welche konkreten aufbruchspuren liegen vor?
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Phoenixcars.de
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 13
Wohnort: Schleswig

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

also konkrete Einbruchspuren an der Tür sind vorhanden,

sehr viel vom Türrahmen gesplittert und abgebrochen..........Tür lies sich ohne Reperatur
nicht mehr schliessen........
Also langsam verzweifel ich hier Traurig
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

dann ist die ablehnung (nach dem hier geschilderten sachverhalt) auch für mich nicht nachvollziehbar.

zunächst mal abwarten was auf den "widerspruch" passiert, dann ggf. anwalt einschalten.
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Phoenixcars.de
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Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 13
Wohnort: Schleswig

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wiederspruch ist schon gemacht und es kommt keine reaktion selbst wenn ich bei dem Sachbearbeiter anrufe wird sofort wieder aufgelegt naja anwalt wollte ich mir zwar sparen aber ich denka es muss wohl einer zu rate gezogen werden.
Gr. Kai
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Phoenixcars.de hat folgendes geschrieben::
wenn ich bei dem Sachbearbeiter anrufe wird sofort wieder aufgelegt

Naja, wenn Sie sich dem Sachbearbeiter einer ähnlichen Ausdrücksweise bedienen wie in Ihrer Signatur, ist das auch kein Wunder:
Zitat:
Die Rechtslage in diesem Staat ist fürn Arsch ! ! !

Außerdem kotzt es mich an, wenn Leute, nur weil sie sich einmal - meist übrigens zu Unrecht - ungerecht behandelt fühlen, gleich meinen, auf den Staat und das Rechtssystem schimpfen zu müssen. Wie schrieb "qc" so schön: Wir leben in einem der sichersten und reichsten Rechtsstaaten der Welt.
Außerdem: Was hat der Rechtsstaat bzw. die Rechtslage mit dem Verhalten der Versicherung zu tun? Nehmen Sie ggf. das staatliche Instrumentarium (Klage) zur Hilfe, um Ihre Ansprüche ggü. der Versicherung zu verwirklichen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Phoenixcars.de
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Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 13
Wohnort: Schleswig

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 11:48    Titel: Nicht persönlich nehmen ;-) Antworten mit Zitat

Lieber Herr Vormudschaftsrichter,

nehmen Sie meine Signatur BITTE nicht persönlich dieses Statement ist auf andere dinge des Lebens bezohgen und zwar immer wenn ich auf den Staat zähle tritt er mich in den Arsch ! ! ! ! nun gut das hat nichts mit diesem Thema hier zu tun wenn sie wissen möchten was ich meine gehen sie auf die forumseite Strafrecht dort habe ich eben eine Frage gestellt wo Sie bestimmt eine Antwort drauf haben.

Lieben Gruß
Kai

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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Um mal wieder zum Thema zurückzukommen:

Schreiben Sie einen Brief an den Abteilungsleiter der Leistungsabteilung des Versicherers. Mit dem Vermerk -persönlich- kommt das Schreiben auch nur bei ihm an und wird von niemand anderem geöffnet (sollte jedenfalls so sein).

Darin schildern Sie nochmal, welche Beweise es für einen Aufbruch gibt und belegen dies mit den Unterlagen der Polizei. Bitten Sie um schriftliche Äußerung des Abteilungsleiters, ob die Bearbeitung durch seinen Mitarbeiter ihm richtig oder falsch erscheint.

Das Ganze per Einschreiben in die Post.

Und dann abwarten. Vielleicht können Sie sich so die Anwaltskosten sparen.
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Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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