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Verfasst am: 14.07.05, 08:04 Titel: Stornierung einer privaten Ferienwohnung
Hallo,
gibt es gesetzliche Vorschriften für die Stornierung einer privat vermieteten bzw. gemieteten Ferienwohnung (in Deutschland)?
Ist der Vermieter verpflichtet, die Anzahlung zurückzuzahlen, wenn die Stornierung 20 Wochen vor Urlaubsantritt erfolgte? Im Vertrag gibt es außer dem Hinweis "Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung" keine Klausel und keinen Hinweis, wie bei der Stornierung zu verfahren ist.
Der Vermieter behauptet, enorme Kosten für Anzeigen etc. gehabt zu haben, um die Wohnung erneut zu vermieten. Leider ist ihm das nur für 6 Tage gelungen, storniert wurden aber 8 Tage. Somit soll der Mieter einen Teil der Differenz dadurch tragen, indem er seine Anzahlung nicht zurückerhält, es sei denn, die 2 Tage können noch vermietet werden, was mehr als fraglich erscheint.
Beginn des ursprünglich gebuchten Zeitraums ist erst in 4 Wochen.
Ich habe mich bereits im Reiserecht kundig gemacht. Aber da es sich um einen rein privaten Vertrag ohne Reiseveranstalter handelt, greift dieses hier nicht. Im Mietrecht wiederum habe ich auch keine Antwort gefunden, die meine Frage beantwortet.
Ist das überhaupt gesetzlich geregelt? Oder darf der Vermieter den verhinderten Mieter zur Kasse bitten?
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 14.07.05, 08:13 Titel:
Also die Anzahlung ist futsch. Mit einer Anzahlung stellt der Vermieter alle Tätigkeiten zwecks Vermietung ein. So jetzt wollt ihr nicht mehr und der Vermieter soll wieder einen Mieter suchen. Wie hoch war den die Anzahlung.
Buchung war Mitte Februar, Stornierung Mitte März. Gebucht war für Mitte August.
Die Ferienwohnungen an der Nordsee sind ja soooo gesucht, wir mussten uns schnell entscheiden.
Im Reiserecht hätten wir das Geld wohl zurückbekommen (mehr als 90 Tage vor Antritt), aber dass wir im Mietrecht jetzt das Nachsehen haben sollen, verwundert mich schon. Zumal der Vermieter dadurch, dass er nur 6 statt 8 Tage weitervermietet hat, selbst verschuldet hat, dass die Wohnung nun 2 Tage leer steht. Warum soll ich dafür aufkommen?
Anzahlung betrug 100 Euro bei einem Tagessatz von 79 Euro.
Wenn Sie an seinen Angaben zweifeln, lassen Sie ihn die Belegen, aber wundern Sie sich dann auch bitte nicht darüber, dass Sie zusätzlich den Verwaltungsaufwand und ggf. die Prozesskosten tragen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Seien Sie froh, dass der Vermieter von den 8 Tagen bereits 6Tage weitervermieten konnte. Hätte er nicht machen müssen.
Den Vermieter trifft keine Schuldt und Sie sollten froh sein.
Ein Tipp : in der Gegend gibt es gerade im August Schnakenschwärme.
Hab das 2001 miterlebt.
Was heißt denn "in der Gegend"?! Es hieß doch nur "an der Nordsee".
Hinsichtlich der rechtlichen Wertung hat det11 - wie sagt man so schaurig-schön: - "vollumfänglich" recht. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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