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Bin Miteigentümer eines 2-Familienhauses, die eine Wohnung bewohne ich und die andere Wohnung ist fremdvermietet.
Die volle Miete erhält der andere Eigentümer allein.
Nun ist durch den Mieter der Wasserverbrauch immens angestiegen und wird auf die Personenzahl umgelegt. (keine Zähler vorhanden)
Nun sind wir 4 Personen und der Mieter allein, hat aber öfter die 3 Enkelkinder zu Besuch, die auch gebadet werden. Der Mieter nimmt mehrmals die Woche ein Vollbad.
Wir haben schon seit vielen Jahren immer denselben Jahresverbrauch.
Müssen wir wirklich den Mehrverbrauch der Mieterin (werden ca. 600 Euro werden)bezahlen.
Wir erhalten keine anteilige Miete und müssen noch die "Mehrkosten" tragen, ist dies rechtens ?
Wir müssen nur noch zahlen...
Ihr Beteiligung an den Einnahmen als Miteigentümer muss im Innenverhältnis geregelt sein und betrifft nicht die Vereinbarungen mit dem Mieter über die Abrechnung/Umlageschlüssel der Wasserkosten.
Warum Sie an den Mieteinnahmen nicht beteiligt sind wissen Sie selbst am besten und ist auch hier irrelevant.
Sind Sie sich mit dem anderen Eigentümer einig, so können Wasseruhren je Wohneinheit eingebaut werden und dann nach Verbrauch abgerechnet werden. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Bedeutet dies also, wenn der andere Eigentümer mit dem Einbau von Zählern nicht einverstanden ist, müssen wir die Verschwendungssucht des Mieters bezahlen.
Zudem auch noch die Enkelkinder hier gebadet werden und manchmal die Wäsche gewaschen wird.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 18.07.05, 19:24 Titel:
Also ich finde, daß dem Mieter schon das Baden der Enkelkinder angerechnet wird einfach kleinkariert. Selbst der Mieter kann nichts dafür, daß zur Erfassung des Verbrauchs keine Uhren eingebaut sind. Ausserdem sgen die 600 € Mehrverbrauch nichts aus. Event sind sogar die Wasserkosten zwischenzeitlich gestiegen.
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